Wie der eine oder andere weiß, bin ich hauptberuflich als freiberuflicher IT-Berater und Softwareentwickler tätig. Vor ein paar Wochen hat mich Saskia Esken, seit dieser Legislaturperiode neue Bundestagsabgeordnete der SPD, gefragt, ob ich sie in Teilzeit als Mitarbeiter bei den Themen Netzpolitik, Bürgerbeteiligung und so weiter unterstützen möchte. Ich habe lange überlegt und das Ergebnis ist: Seit März 2014 arbeite ich 8 Stunden pro Woche als wissenschaftlicher Mitarbeiter für sie.
Saskia Esken ist stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda. Ich werde sie also vor allem bei netzpolitischen Themen und im Bereich Bürgerbeteiligung beraten und bei der üblichen Arbeit in diesem Bereich ihr Team unterstützen. Gemeinsam werden wir versuchen, diese Themen in der Fraktion und mit den anderen Mitgliedern der AG Internet und Digitale Agenda entsprechend voranzutreiben.
Ich weiß, dass für einige aus der Netz-Szene die SPD zum Intimfeind geworden ist, mit dem man noch nicht mal reden dürfe. Ich habe das nie so gesehen und natürlich muss man miteinander reden, wenn man etwas erreichen will. Zudem habe ich während der gemeinsamen Arbeit in der Internet-Enquete viele engagierte sowie kompetente Politiker und Mitarbeiter erlebt. Das heißt natürlich nicht, dass man immer zu 100% die eigene Meinung durchsetzen kann, so ist das eben in der Demokratie.
Da ich die Arbeit nur nebenberuflich (8 Stunden die Woche im Durchschnitt) mache, ist es für mich auch eine Art bezahltes Hobby ;-) und ich denke, dass es die Chance bietet, diverse netzpolitische Themen gut zu begleiten und in die richtige Richtung zu schieben. Ich freue mich auf jeden Fall auf die neue Aufgabe und hoffe, die gute Arbeit der Enquete auf diese Art auch weiterführen zu können.
Wir haben vereinbart, dass meine sonstigen Aktivitäten – beruflich wie aktivistisch – keinen Konflikt darstellen, ich weiterhin tun und lassen kann was ich für richtig halte. Wir sind in allen relevanten Themen einer Meinung, so dass die Zusammenarbeit sicherlich sehr gut sein wird.
Sollte jemand von Euch Themen-Wünsche haben könnt Ihr die gerne an mich herantragen. Und – da möchte ich gleich mal einen Aufruf starten – natürlich auch an die anderen Abgeordneten aller Parteien. Redet mit ihnen, denn: Politk lebt vom Mitmachen, daher kann ich jedem nur raten, sich spätestens bei dringenden Anliegen einzumischen. Aber bitte freundlich, dann wird auch zugehört!
Christine Salzer
Siehst du netzpolitischen Handlungsspielraum für die Inklusion Zwangseingewiesener während ihrer Unterbringung? In Deutschland dürfen zwangseingewiesene Medizinjournalisten weder die Zwangsverbringung noch die Unterbringung videodokumentieren und veröffentlichen. Hauptargument der Einweisenden: später würden die Eingewiesenen das selbst nicht mehr wollen, da sie in dem Moment psychotisch verändert seien. Ich hoffe, du verzeihst mir den Plural: Ich kann es nur für einen einzelnen Medizinjournalisten per Gedächtnisprotokoll belegen. Das Ereignis war am 8. Februar 2005 und mündete in eine einjährige Unterbringung.
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Christine Salzer geantwortet
Hmmm, ich sehe da jetzt ehrlich gesagt nicht wirklich einen Zusammenhang mit Netzpolitik. Allgemein würde ich da empfehlen, mit den Fachpolitikern (das dürften die Gesundheitspolitiker sein?) zu reden und das Problem zu schildern. Evtl. auch mal mit den jeweiligen Wahlkreis-Abgeordneten, da kann man immer einen Termin vereinbaren und die können dann sagen, wer dafür zuständig ist.
Bezüglich Zwangseinweisung gab es 2013 eine Gesetzesänderung: http://www.focus.de/gesundheit/arzt-klinik/bundestag-billigt-gesetz-zwangseinweisung-in-psychiatrie-im-notfall-erlaubt_aid_900546.html
Christine Salzer
Hab jetzt die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz über Abgeordnetenwatch gefragt, ob Google Glass für Betroffene während Zwangseinweisung, Unterbringung und Zwangsmedikation aus ihrer Sicht möglich wäre.
schulz Elisabeth
Hallo liebe Leser!
Es besteht hier doch am ehesten ein Problem bezüglich der schutzwürdigen Interessen anderer Mitpatienten, zumal sich auch die Frage der Sinnhaftigkeit einer solchen Massnahme förmlich aufdrängt.
Zum einen ist Filmen oder besser ausgedrückt das Erheben von Beweismitteln per Videoaudiokamera, hier konkret durch Verstoß analog §201 StGB, u.a. ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit des Wortes, und psychopathologisch ein gefundenes Fressen, gerade für diejenigen Ärzte und Pfleger, denen doch sicherlich auch das Gespräch verweigert wird.
Eben genau dies bewirkt aufgrund fehlender psychiatrischer Befundung mittels Exploration, dass die Diagnose erschwert wird und eine lege artis durchgeführte Anbehandlung meist mit atypischen Neuroleptika , somit streng genommen, kaum zu rechtfertigen ist jetzt strickt man etwas aus der Verhaltensbeobachtung und dazu unten gleich mehr.
Prinzipiell könnte man sich jedoch im konkreten Fall, vorausgesetzt die Handlung bleibt gegenüber den Tätern unentdeckt, auf den §35 StGB berufen, da hier bei Freiheitsentziehung ohne haltbare Indikation, das Rechtsgut Freiheit, schlichtweg verletzt wird, und unter diesem Aspekt bei der Unmöglichkeit den Schaden anderweitig abzuwenden, im Rahmen des eingetretenen Notstands, eine sozusagen private Beweissicherung, zum Zwecke einer schnellstmöglichen Weitergabe des Materials an die zuständigen Behörden, auch so gewürdigt werden müsste. Ich würde aber in diesem Fall doch noch die Notwendigkeit der Massnahme prüfen. Konkret also stellt sich doch die Frage, ob hier ein Unrecht geschehen ist und sich der Schaden durch das eingesetzte Mittel- im Rahmen eines rechtfertigenden Notstandes- beheben lässt oder aber aufhalten.
Jetzt kurz das zu erwartende Szenario aus meiner Sicht, bei hypothetischer Annahme, dass man weder massiv auffällig geworden noch tatsächlich akut suizidal, also ungerechtfertigt hospitalisiert wurde.
Man würde hier pathologisches Misstrauen und paranoides Denken aus dem Dokumentationsbedürfnis der Person ableiten; dies am ehesten im Rahmen eines Wahngeschehens bei intakter Fassade. Da man jetzt zur richterlichen Anhörung noch eine Verdachtsdiagnose benötigen würde, liegt es nahe, den Verdacht auf eine paranoide Schizophrenie zu äußern. Als Differentialdiagnose wäre hier sicherlich auch noch die Schizzoaffektive Psychose oder ein gereizt manisches Syndrom im Rahmen einer Bipolar-I-Störung zu nennen.
Der Vorteil der oben genannten Massnahmen, liegt, so glaubt die "entrechtete" Person, im Schaffen von Waffengleichheit. Diese zu erlangen um der Angst weiterer Übergriffe auf die Person entgegenzuwirken- die Zwangseinweisung hat sich hier bereits verwirklicht, die wohl den massivsten Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht einer Person darstellt- ist durchaus nachvollziehbar.
Doch Vorsicht, der Schuss geht bei offensiven Massnahmen, und das öffentlich machen eines Unrechts auf diesem Gebiet mittels Kamera, bei Kenntnis der "Gegenseite" auf alle Fälle nach hinten los. Die jetzt gewarnten Mitarbeiter werden sich jetzt alle Mühe geben sich gekonnt professionell und eher neutral geben. Die Tatsache, dass es unter Umständen bereits zu Aufzeichnungen per Video oder Audiodateien gekommen sein könnte, und diese nach aussen geraten sein könnten und somit in der Folge möglicherweise der ein oder andere Mißstand auf der geschlossenen Station nach aussen dringen könnte, der eben nach Ansicht der "Betreiber" ein Einzelfall ist, der nicht in die öffentliche Hand soll, ruft jetzt die "Täter" auf den Plan, die sozusagen nur an einem interessiert sein dürften, hier konkret durch Wegnahme aller Beweise und Gerätschaften die zur Beweissicherung dienen könnten, also auch Handy und Laptop, insbesondere der Möglichkeit der Nutzung von Internet entgegenzuwirken. Auf dem Postweg verlässt definitiv keine Speicherkarte oder ähnliches eine geschlossene psychiatrische Station. Damit der Zeugenbeweis verunmöglicht wird, könnte man in einem solchen Fall, perfide und niederträchtig im Habitus, das Krankheitsbild ICD:F22, anhaltende wahnhafte Störung, hier ist der Querulantenwahn (incl. Prozesssucht), instrumentalisieren.
Im eigentlich ausschlaggebenden Gespräch der Fachärzte mit dem Richter wird schon vor der Anhörung ein Bild gezeichnet- so unglaublich- ein denkender und vor allem fühlender Mensch würde gar nicht verstehen können oder wollen, was ihm da vorgesetzt wird, nicht zuletzt weil die Zeichnung dieses fiktiven "bösen" Charakters, einem was in der Natur der Sache liegt, uneingeschränkt Angst macht. In der Folge genau dieser im Vorfeld abgehaltenen Unterredung, die der Richter gar nicht als richtungsweisend wahrnimmt, und auch aus Gründen die sich aus dem Richteramt heraus erklären lassen, dieser nicht glaubt hier beeinflussbar zu sein. Hier sei jedoch eine Lanze für den Betreuungsrichter gebrochen, da dieser sich in solchen Fällen nicht ohne Vorsicht und Vorbehalte einlassen kann. Die Tatsache als distanzierte Amtsperson, in realitas, mehr eine Störung als einen Menschen vor sich sitzen zu haben, hat etwas zutiefst morbides an sich. Umso mehr wenn auf der Beziehungsebene Impulse der Hilflosigkeit und Wehrlosigkeit wahrgenommen werden, der Verstand aber genau beim Wahrnehmen eben solcher Gefühle zur Korrektur schreitet und sich vergegenwärtigt ,dass es sich hier um genau die vorbeschriebene manipulativ- täuschende Störung handelt, die "Besitz" von der Person ergriffen hat. Schon deshalb, weil die Person ihr Störungsbild nicht erkennt, wirkt das ganze wie eine "Besessenheit" auf den Juristen, der nun mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu sehen glaubt, was man diesem im Vorfeld fast nebenbei, in der Form eines gut durchdachten "Briefing"- mit eben trainiert- psychiatrischer Deutungsmacht, als zweifelsfrei, als Tatsache eben, gönnerhafterweise auch mit einer meist konkreten Warnung im Umgang, wegen einer möglichen tätlichen Handlung, was eben eine Fremdgefährdung gleich mit andeutet, zukommen werden hat lassen. Die netten Ärzte im Rücken, soll dieser dann im Namen des Volkes entscheiden- nein mehr noch, richten soll er.
Da wird dann von einer Fassade und einer Krankheitsuneinsichtigkeit gesprochen. Auch der wahnhafte Aspekt, wird in einem solchen Fall eigentlich immer betont, selten auch durch falsche Vorinformtation, oder weglassen wichtiger Informationen, untermauert; hier wäre ein in Frage stellen der beruflichen Situation ein probates Mittel, indem man sagt, der Pat. glaube Medizinjournalist zu sein, und gab an Medizin, Jura und Journalistik studiert zu haben. Dies ist nicht zu unterschätzen da bei der Befragung darauf eingegangen werden würde und egal was sie jetzt sagen oder erklären sie wirken verwirrt und unglaubwürdig. Wahnhaft mal ganz sicher. Das "Totschlagargument" gegenüber einem Richter ist den Willen als nicht vorhanden darzustellen. Den Patienten für nicht "willensfähig" zu erklären, ist ultima Ratio, aber da sind jedem Richter die Hände gebunden.
Viel wichtiger ist in diesem Forum doch die Frage inwiefern es erlaubt sein kann, dass es üblich ist Pat. sowohl Laptops, Handys, u.a. Kommunikationsmittel zu nehmen- auf der geschlossenen Station mit einem Telefon für alle vorlieb nehmen zu müssen. Ich kenne keine Klinik wo auf regulären Stationen nicht jeder Pat. sowohl das Handy nicht nutzen dürfte, wie auch auf ein Kartentelefon am Platz verzichten müsste.
Alvar Freude hat auf den Kommentar von schulz Elisabeth geantwortet
Sie sind hier falsch.