Was Bettina und Christian Wulff schon 2012 aus Google entfernt haben wollten
Zum unsäglichen Recht auf Suchmaschinenzensur wurde schon viel kritisches geschrieben, eine ganz gute Übersicht hat Thomas Stadler erstellt. Kann man nun nach der umfangreichen fachlichen Kritik die Hoffnung haben, dass vielleicht doch eine milde Umsetzung erfolgt? Eher nicht: angeblich wollen 51% der Deutschen Suchergebnisse entfernen lassen, und interessierten Kreisen passt das ganze sowieso: hauptsache auf Google draufhauen, alle Nebenwirkungen sind da egal.
Aber was wollen die Antragsteller üblicherweise aus Suchmaschinen rauswerfen? Für einen Vorgeschmack kann man sich den Fall Bettina Wulff anschauen:
Die damalige Ehefrau des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff wollte 2012 gegen Gerüchte im Internet über ihr Vorleben vorgehen. Aber anstatt gegen die Autoren der Texte selbst vorzugehen, verlangte ihr Anwalt von Google, dass die Texte nicht mehr in den Suchergebnissen der Suchmaschine erscheinen sollten. Der Grund für dieses Vorgehen dürfte klar sein: bei einem Großteil handelt es sich nicht um rechtswidrige Inhalte.
Zum Beispiel auf Platz 3 von 51 dieser Liste befindet sich ein Artikel von mir über die Internet-Beschimpfung von Michael Naumann, ehemals Kulturstaatsminister und Chefredakteurs des Magazins Cicero. Er beschwert sich über die angeblich anonyme Hetze im Internet im Fall Wulff – und die Liste von Wulffs Anwalt zeigt sehr schön, dass ein Großteil der einschlägigen Berichterstattung auch abseits der Massenmedien eben nicht anonym ist: es sind mehrere Artikel aus dem Freitag dabei, viele .de-Domains, außerdem Wordpress.com, bei dem man auch gegen rechtswidrige Äußerungen vorgehen kann. Bei mir hat sich nie ein Anwalt der Wulffs wegen meinem angeblich „rechtswidrigen“ Artikel gemeldet.
Aber die Liste zeigt auch, auf was wir uns gefasst machen müssen: Wenn tatsächlich ein relevanter Anteil der Menschen in Deuschland Inhalte aus Suchmaschinen entfernt haben will, dann wird die Meinungs- und Informationsfreiheit deutlich eingeschränkt werden. Denn es geht ja explizit nicht um rechtswidrige Inhalte, die nicht mehr gefunden werden sollen, sondern um rechtmäßige, von denen aber die betroffene Person sich nicht richtig dargestellt sieht. Statt zu einem Ort der Meinungsfreiheit, der innerhalb des geltenden Rechts auch kritische und verrückteste Meinungen duldet, könnte das Internet im Extremfall ein Stückchen mehr zum unkritischen, lobhudelnden Konsummedium für das Klickvieh werden.
Neu ist das übrigens nicht. Google hat schon vor Jahren ohne richterliche Anordnung Suchergebnisse aus dem Index geworfen wenn sich jemand beschwert hat, wie ich 2006 und 2007 bei Vorträgen beim CCC in Stuttgart und Ulm gezeigt habe (siehe Präsentation ab Seite 16) bzw. wie in diesem Beitrag dargestellt wird. Neu ist, dass dies nun massenweise geschehen wird.
Niemand hat nach bisheriger deutscher Rechtsprechung das Recht, dass in der Öffentlichkeit nur so über ihn berichtet wird, wie er es gerne hätte. Es hat immer eine Abwägung mit anderen Grundrechten wie der Meinungsfreiheit statt zu finden. Der EuGH öffnet nun Tür und Tor zu einer anderen Sichtweise: das Persönlichkeitsrecht hat demnach regelmäßig Vorrang vor der Meinungs- und Informationsfreiheit, damit wäre es also eine Art Supergrundrecht, das alle anderen schlägt. Wie schlimm es wirklich wird, werden wir sehen.
Mir stellen sich aber auch noch ein paar weitere Fragen: wen muss ich eigentlich verklagen, wenn ich den Eindruck habe, dass ein Inhalt von mir unberechtigt aus den Suchergebnissen fliegt? Google oder den Antragsteller? Erfahre ich überhaupt davon? Erfahre ich den Namen des Antragstellers? Fragen über Fragen …
C.K.
Wie kommst Du darauf, dass Google ohne (juristischen) Titel, der die Unrechtmässigkeit einer Inhaltsverbreitung belegt, bisher auf Vorgehen von Betroffenen gelöscht hat?
Alvar Freude hat auf den Kommentar von C.K. geantwortet
Google entfernt sehr viel ohne juristischen Titel; am meisten aus urheberrechtlichen Gründen – siehe auch hier und die aktuellen Zahlen direkt von Google und das entsprechende Formular bei Google für Einzel-Lösch-Anfragen.
Ein anderes Beispiel habe ich schon im Artikel verlinkt.
Auch das Entfernen der Inhalte aufgrund von Meldungen staatlicher Stellen erfolgt ohne juristischen Titel.
Ansonsten habe ich selbst noch einen anderen Fall, den ich aber noch mal genauer analysieren muss. Da wurde eine Webseite von mir (bzw. die Unterseite mit einem Nutzerkommentar) entfernt, ohne dass ich davon irgendwas erfahren habe geschweige denn dass ein Titel vorliegt.
Andrea Kamphuis
Ich fand den spontanen Vortrag von Pranesh Prakash auf der re:publica (http://re-publica.de/en/file/republica-2014-pranesh-prakash-architecture) erhellend: Zumindest in Indien hinterlässt diese Form der Löschung - anders als traditionelle Zensur - keine erkennbaren Lücken. Wir bewegen uns in einem Netz, von dem wir nicht wissen, wie viele Löcher es hat und wie groß diese sind. Keine schöne Aussicht.
rauskucker
Ich stelle gerade fest, daß man bei Google noch jede Menge Interessantes über die Rotlichtvergangenheit der angeblichen Bettina Wulff findet, darunter auch Texte aus obiger Liste.
Volker Rieck
Lieber Alvar,
Eigentlich konnte man die Uhr danach stellen, wann der erste Kommentar dieser Art kommt.
Es dürfte dich vielleicht verwundern, aber auch ich sehe das EUGH Urteil zweispältig.
Allerdings verbietet mir mein Respekt vor höchstrichterlichen Entscheidungen von "unsäglichen Entscheidungen" zu sprechen, Dir scheint das egal zu sein.
Einiges in der Darstellung ist leider einseitig verzehrt. Daher nehme ich Stellung dazu.
Zunächst ist der Titel Recht auf Vergessen falsch, es ist ein Recht aus weniger Auffindbarkeit.
Bei Dir natürlich Zensur.
Das Urteil versucht etwas zu heilen, was eigentlich schon einen Schritt vorher angefangen hat und dort bereits ein Problem verursacht hat.
Und aus diesem Grund ist es m.E. zwiespältig.
Nehmen wir einmal folgenden Fall. Eine berühmte deutsche Schauspielerin gibt ihren Namen in eine Suchmaschine mit 98% Marktanteil ein und den Namen eines Filmes, in dem sie mitgewirkt hat.
Sie findet Bilder aus dem Film, allerdings auch Bilder, die so nie autorisiert herausgegeben wurden.
In dem Film ist sie in einigen Szenen nackt zu sehen. Die Filmfirma hat aber nur ganz bestimmte Bilder freigegeben. Nun macht ein Nutzer Screenshots aus dem Film mit Nacktbilder der Schauspielerin und lädt diese in eine Fotocommunity hoch. Dass diese Bilder sogar monetarisiert werden lassen wir mal außen vor.
OK, kein Problem, die Community bzw. der Betreiber ist eine .de Domain. Der Betreiber wird angeschrieben, die Bilder verschwinden und sind für eine gewisse Zeit nur noch im Bilder Cache von Google zu finden. Irgendwann dann nicht mehr.
Nun gibt die Schauspielerin ihren Namen und das Wort "nackt" bei der Suchmaschine ein.
Diese gibt ihr nun Bilder zurück, dagegen waren die Filmszenen harmlos.
Ihr Kopf/Gesicht wurde in pornographische Fotos einmontiert. Sie ist in guter Bekanntschaft mit großen US Schauspielerinnen. Es gibt Dienste, die offerieren solche Bilder gegen eine Mitgliedschaft von 60 Dollar im Jahr.
Tja, Alvar jetzt wird es interessant. Wir müssen uns wohl nicht darüber unterhalten, dass diese Bilder massiv das Persönlichkeitsrecht verletzen. Aber so wie es aus Urheberrechtsverletzungen bereits bekannt ist, sind die Domains über einen WhoIs Service aus Panama anonymisiert. Die gesamte Webseite ist in den Niederlanden gehostet. Die Seite benutzt Bezahldienste wie Visa oder Mastercard.
Frage: an wen soll sich die Schauspielerin wenden, um den Verantwortlichen der Webseite ausfindig zu machen ggf. gegen die Persönlichkeitsverletzungen vorzugehen?
Er selbst ist anonym, das Datacenter nicht verpflichtet ihn zu benennen und die Bezahldienste weisen jegliche Verantwortung von sich, sie müssen den Betreiber, obwohl sie Geschäfte mit ihm machen, nicht benennen.
Kurzum, die Schauspielerin hat nur eine Chance: die Auffindbarkeit der Bilder bei der Suchmaschine mit 98% Marktanteil zu erschweren. Aber auch das ist ein Wake A Mole Spiel. Zack Zack eine neue weitere Domain, die das Programm der ersten verletzenden Domain spiegelt und sie kann sich erneut bei der Suchmaschine melden.
Es wird hier also etwas versucht zu heilen, was eigentlich schon vorher schief läuft.
Du machst es Dir in deinem Artikel arg einfach, nach dem Motto, das kann man doch alles an der Quelle schon löschen lassen. Das ist leider falsch und aus Urheberrechtsverletzungen kennt man das Spiel schon. Besser wäre es, es gäbe einen, der die Verantwortung trägt.
Aber Verantwortung und Netz, das sind offensichtlich zwei Dinge, die sich nicht vertragen. Noch nicht.
Montierte Pornobilder von Schauspielerinnen sind Redefreiheit? Da bin ich mal gespannt.
Wenn diese Freiheit höher bewertet wird als der Schutz der Persönlichkeit, dann können wir unser Grundgesetz in die Tonne werfen. Dann ist die Würde eines Menschen nur eine Farce.
Zu deinen Aussagen man baucht keinen richterlichen Beschluss o.ä. Google löscht auch so.
Dir sollte eigentlich bekannt sein, dass Google in den DMCA Notice und Takedown Verfahren etliche Daten des Antragstellers abfragt. Man darf sogar erst einmal Kunde der Firma Google werden und dort ein Konto eröffnen bevor man sich beschweren darf. Das ist schon einmal schräg.
Google belehrt denjenigen, dass falsche Eingaben zu Regress führen und führt schon mal ein Verfahren auf, das demjenigen mal eben 100.000 Dollar gekostet hat.
Will ich selber Inhalte bei Google Diensten wie Youtube o.ä. hochladen entfällt diese ganze Belehrung. Sie findet allenfalls als kleines Häkchen statt. Google will auch keine Daten haben für den Fall, dass es zu einem Disput kommt.
Das ist ziemlich asynchron. Rechtsverletzung geht easy, Beschwerde von Rechtsverletzung nur mit Hürden. Das eine anonym, das andere nur mit Klarnamen. Irre.
Und hier liegt in Deinem Artikel eine weitere Verzerrung vor. Wenn ich mich heute an Google in Sachen Persönlichkeitsrechtsverletzung wende, dann verlangt Google von mir eine Kopie meines Ausweises. Glaubst Du allen Ernstes, dass sich irgendjemand aus Jux und Dollerei mit Ausweis an Google wendet?
Google sagt auch, dass sie jeden Fall prüfen, individuell.
Aber wie am Anfang bereits gesagt, es versucht etwas zu heilen, was eigentlich an anderer Stelle bereits komplett falsch läuft. Es ist eine Krücke, aber vor allem deshalb, weil es keine andere und bessere Lösung gibt.
Diese ganzen Aspekte fehlen mir komplett in Deinem Artikel. Ausgewogen ist was anderes.
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Lieber Volker,
warum wundert mich es nicht, dass Du gegen einen Deiner Lieblingsfeinde Google argumentierst? ;-)
Im Ernst: bei eindeutigen Rechtsverletzungen, wie sie von Dir geschildert werden, kann schon jetzt auf vielfältige Weise dagegen vorgegangen werden, auch gegen die Suchmaschinen. Und bekanntermaßen geschieht das auch häufig. Du kennst das ja: http://www.google.com/transparencyreport/removals/
Und Google hat auch schon bisher die Möglichkeit geboten, rechtswidrige Inhalte zu melden und aus den Suchergebnissen zu entfernen.
Neu ist aber nun, dass vollkommen rechtmäßige Inhalte und explizit rechtmäßige Veröffentlichungen u.U. nicht mehr von Suchmaschinen gefunden werden dürfen.
Volker Rieck
Lieber Alvar,
Differenzieren ist immer gut. Aus welchen Äußerungen entnimmst Du, dass Google mein Lieblingsfeind ist?
Zwischen kritischer Betrachtung und Feindschaft gibt es Unterschiede.
Alvar, ich finde Dich naiv. Ich habe doch ganz genau geschildert, warum die Schauspielerin bisher nichts gegen die Bilder machen konnte. Sie hat neben dem Betreiber der Foto Community auch Google angeschrieben. Die haben es in 7 Tagen (also lange vor dem Ansturm mit dem neuen Formular) nicht geschafft, die verletzenden Bilder aus dem Suchindex zu nehmen.
Nein Alvar, du versuchst hier den Eindruck zu erwecken alles wäre gut.
Das ist es nicht, leider.
Wenn es schon bei so eindeutigen Fällen nachweislich nicht funktioniert, wie sollte es dann bei strittigen sein?!
Und nochmal, es löst das eigentlich Problem nicht. Das ist bereits an anderer Stelle entstanden. Man kann die Augen dazu verschließen oder es weglächeln, aber eine Lösung dafür wäre allemal besser.
Im Übrigen Google "zensiert" doch jetzt schon. Die Zensur nennt sich Algorithmus. Allein durch Hoch oder Runterranking werden Ergebnisse fast unsichtbar.
Aktuelles Beispiel: nach dem Kauf von Nest durch Google verschwanden die relevanten Treffer eines Mitbewerbers von Nest aus den Ergebnissen bei Google.
Wir sollten uns davon trennen, dass Google neutral ist, auch wenn viele das vielleicht glauben. Jeder Algorithmus ist eine Bewertung und inwieweit zusätzlich eingegriffen wird, das weiß niemand.
Ich finde die Bewertung, was denn nun rechtmäßig ist oder nicht sehr schwer.
Momentan wird es der Suchmaschine überlassen darüber zu urteilen. Das kann nicht der Sinn sein.
Aber auch nochmals: der Beschwerende muss sich ausweisen, das geht nicht auf Knopfdruck.
Daher sei besser vorsichtig mit Begriffen wie Suchmaschinen Zensur.
P.S. Wie sind die Mail des Anwalts von Frau Wulff an die Öffentlichkeit geraten?
Ist so etwas nicht vertraulich?
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Ich schrieb: einer Deiner Lieblingsfeinde. Wir kennen uns nun ja schon eine Weile … ;-)
Aber, wenn wir schon dabei sind: wo habe ich geschrieben, dass „montierte Pornobilder von Schauspielerinnen“ Redefreiheit seien? Weißt Du, dieses dauernde Verdrehen von Aussagen nervt.
Und nochmals: es geht hier darum, dass vollkommen rechtmäßige Inhalte und explizit rechtmäßige Veröffentlichungen u.U. nicht mehr von Suchmaschinen gefunden werden dürfen. Es geht bei dem hier diskutierten Thema nicht darum, ob rechtswidrige Inhalte nicht mehr gefunden werden dürfen.
In einem Punkt stimme ich Dir aber zu:
Wieso soll sie das aber dann bei Deinem Beispiel tun oder bei Urheberrechtsverletzungen? Wenn diese Frage schon bei relativ eindeutigen Rechtsverletzungen nicht ganz so einfach ist, wie soll dies dann bei Inhalten, die explizit nicht rechtsverletzend sind, sein?
Indem ich sie veröffentlicht habe.
Volker Rieck
Na, dann bleibe mal in der Kategorie schwarz/weiss.
Feind und Kritik sind verschiedene Dinge, jedenfalls für mich.
Bitte genau lesen: Ich schrieb: Die Schauspielerin hat keine andere Möglichkeit als die Auffindbarkeit der montierten Pornobilder zu erschweren. Das Löschen an der Quelle funktioniert aus den genannten Gründen nicht. Es kann noch so persönlichkeitsverletzend und eindeutig sein, den Betreibern, die so etwas veröffentlichen, ist das herzlich egal. Sie sind mehr oder minder anonym.
Von daher geht die Idee: Dagegen kann doch heute schon vorgehen in Leere!
Daher ist dein Argument höchst naiv.
Auch wenn das wirklich nett klingt.
Also hilft nur die Krücke der Nichtauffindbarkeit in den Suchmaschinen.
Bei 98% Marktanteil sogar sehr effektiv.
Es löst aber das Problem nicht. Und vielleicht fängt nach diesem Urteil ja mal die Diskussion darüber an, dass es durchaus sinnvoll ist, wenn Anbieter von Inhalten (das können noch ganz andere üble Sachen sein) egal ob kommerziell oder nicht, für ihr Tun verantwortlich sein müssen.
Genau daran krankt das System aktuell. Aktuell sind sie es nicht.
Zur Bewertung: bei Urheberrechtsverletzungen muss der Beschwerende heute schon seinen Kopf hinhalten. Google muss da gar nicht groß prüfen, weil bereits in der Beschwerde erklärt wird, dass man der Rechteinhaber ist, sich verifiziert usw. Und Google droht ja auch mit hohen Strafen, wenn die Angaben falsch sind.
Das Problem könnte man übrigens sehr einfach lösen. Wenn Google die Identität beider Parteien kennt, könnten die den Disput locker allein austragen. Geht aber nicht, weil Google gar nicht wissen will, wer der Uploader ist. Es ist ihnen egal. Ist ja auch viel einfacher so.
Wegen der Mails: Wie bist Du in den Besitz der Mail des Anwalts an Google gekommen?
Die dürften doch nur zwei Parteien kennen: der Anwalt und Google.
Oder wabern die durchs Netz? Wenn ja, dass wäre das etwas befremdlich.
Alex
Google blendet Links zu Filesharing Seiten aus, weil Sie es laut DMCA machen müssen. Ohne das Gesetz würde da niemand einen Finger krumm machen.
Übrigens bringen diese ausgedachten Pro- und Kontra Beispiele ziemlich wenig, weil hier zwei Rechte abgewägt werden und ein Beführworter, sich ein Beispiel nimmt, dass Pro ist und jemand in einem anderen Beispiel argumentiert, dass es Kontra ist.
Nur weil IN DIESEM FALL des EuGH das Persönlichkeitsrecht höher bewertet wurde als die Informationsfreiheit, heißt es nicht, dass es ein Supergrundrecht ist und grundsätzlich über allem anderen steht.
Mal ganz davon abgesehen, dass im Internet jeder alles behaupten kann und es Leute gibt, die das glauben.
Viele Grüße, Alex.
Volker Rieck
Es ist leider kein ausgedachtes Beispiel. Es ist höchst real und aktuell.
Google blendet Filesharing Seiten aus. So so.
Google blendet diejenigen Suchergebnisse aus, bei denen es eine konkrete Beschwerde gibt. Um das Suchergebnis anschließend bei Chilling Effects zu veröffentlichen. Das ist quasi die Piracy Suchmaschine.
Keinewegs blendet Google da selbsttätig etwas aus.
Das passiert nur, wenn es z. B. um Seiten von Mitbewerbern der Google Tochter Nest geht. Die wurden ausgeblendet. Vielleicht ja auch mal eine kleine Lektion in Sachen Einfluss einer Suchmaschine.
Aber auch bei DMCA ist das eine Krücke, die man eigentlich nicht bräuchte, wenn vorher Verantwortliche da wären.
Ich sage doch gar nicht, dass es ein Supergrundrecht. Der EUGH hat abgewogen. Das ist auch richtig so.
Google wird das bei den Beschwerden jetzt auch machen. Ob so eine Rechtsgüterabwägung durch kommerzielle Unternehmen sinnvoll ist, das bezweifel ich. Es gibt keinen richtigen Rechtsweg. Das ist bedenklich.
Gregor Keuschnig
Zunächst muss ich schmunzeln, wenn hier von Respekt "höchst richterlichen" Entscheidungen schwadroniert wird. Richter sind Menschen und die Weltfremdheit des EuGH hat ja durchaus eine Geschichte. Ihre Urteile sind aber keine Naturgesetze, sie dürfen nicht nur kritisiert werden, sondern können irgendwann mit anderer Zusammensetzung sogar verändert werden. Der BGH macht das laufend, das BVerfG macht es gelegentlich auch und beim EuGH wird man das auch sehen.
Die Kommentierung in den Mainstream-Medien und auch in den Kommentaren hier krankt häufig an einem Punkt: Sind die von Google zu entfernenden Hinweise Fakten oder einfach nur Erfindungen oder gar böswillige Verfälschungen? Bei Bettina Wulff nehme ich mal das Letzte an; beim Spanier, der vor dem EuGH Recht bekommen hat, sollte ein Faktum bzw., genauer: ein Hinweis auf ein Faktum, gelöscht werden. Meines Wissens bleibt die Seite mit dem Faktum der Zwangsversteigerung weiter online.
Absurder geht es übrigens kaum noch: Derjenige, der sich beschwert, das man auf seine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit von 1998 mittels Google noch heute verlinken kann, erregt nun ein derartiges Aufsehen, dass nun ganz Europa weiss, dass er 1998 zahlungsunfähig war. Google muss den Link nun löschen. Aber was ist mit gefühlten 100.000 Links zum EuGH-Urteil?
Schon klar, es ist ein Grundsatzurteil. Hätte es übrigens dieses Urteil schon vor einem Jahr gegeben, wäre wohl ich nicht auf zwei Zeitungsartikel aus den 1990er Jahren gestossen, in denen jemand mit seinen betrügerischen Machenschaften vorgestellt wurde und der just dabei war, wieder in gleichem Sinne tätig zu werden. Aber das interessiert die Richter des EuGH natürlich nicht, so lange es gegen Google, Amazon oder sonstige böse Buben des Kapitalismus geht.
Andererseits finde ich das Urteil durchaus lustig. Denn all jene, die vom Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" reden bekommen nun dieses Recht frei Haus geliefert. Wenn es nämlich grundsätzlich so ist, dass jeder das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten selber zu bestimmen, so bedeutet das natürlich auch, dass dies zeitlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. D. h. die Tatsache das ich 2009 der Veröffentlichung eines Bildes mit mir und Person X zugestimmt bzw. es selber ins Netz gestellt habe, bedeutet ja nicht, dass ich das 2014 immer noch im Netz haben möchte. Vielleicht ist X ja ein Verbrecher geworden oder ein Betrüger, auf den ich reingefallen bin. Also kann ich jetzt verlangen, dieses Foto bzw. den Hinweis auf das Foto löschen zu lassen. So ist es irgendwann nur eine Frage der Zeit, wann Google infolge von Bürokratie dichtmachen muss, weil die Leute noch weniger Veranlassung haben, sich um die Verbreitung ihrer Peinlichkeiten selber zu kümmern.
Der deutsche Sauberkeitsfimmel feiert europäische Urständ. Well done.
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Du kannst davon ausgehen, dass ich Dir meine Quellen (ja, Mehrzahl) nicht nennen werde.
Ansonsten: Letztendlich läuft es ja doch immer auf die Forderung hinaus, dass Du tatsächliche und vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mit allen Mitteln bekämpfen willst.
Ciao
Alvar
Volker Rieck
Hallo Alvar,
Ich dachte immer, wir hätten eine Art Briefgeheimnis?
Egal, ich will den Weg der Mails auch gar nicht kennen, könnte mir aber vorstellen, dass sich die Anwälte von Frau Wulff bei dir melden werden.
Du liegst hier (mal wieder) falsch. Ich habe explizit von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gesprochen. Das Beispiel der montierten Pornobilder ist höchst real. Die Verletzungen leiden unter den gleichen Bedingungen wie Urheberrechtsverletzung oder Jugendmedienschutz. Mehr Anknüpfungen gibt es zu Urheberrecht nicht.
Außerdem verkennst Du, dass ich das Urteil durchaus kritisch sehe. Das schrieb ich Eingangs.
Aber der Mensch sieht immer nur, was er sehen will.
Dann mal noch viel Spaß beim ZENSUR rufen.
Es wird die Diskussion allerdings nicht entscheidend nach vorne bringen.
Anonym
Meine Güte, was habe ich in den letzten Tagen für absurde Artikel gelesen. Hier einige Schlagwörter: "Recht auf Verschweigen" (Welt), "geschöntes Selbstbild" (FAZ), "Zensur" (FAZ) etc.
Ja, ich als Privatperson möchte von dem Recht Gebrauch machen ein geschöntes Selbstbild von mir in die Öffentlichkeit zu tragen. Ich stelle mich i.d.R. nicht vor mit: Guten Tag, ich habe folgende sexuelle Vorlieben, leide zur Zeit an Krankheit X, bin als Student öfter mal knapp bei Kasse, beim Abiball übelst abgestürzt und wurde als 6-jähriger vom Nachbarn beim Äpfel klauen erwischst.
Ich möchte von meinem Recht Gebrauch machen zu Verschweigen. Ich habe nicht die Pflicht mich zu offenbaren. Ich habe das Recht auf indiskrete Fragen zu antworten: Geht dich nichts an.
Ist das nicht (mehr) selbstverständlich? Ich persönlich achte darauf, welche Daten ich wann, wo, an wen weitergebe.
Was aber, wenn mich ein Dritter dieser Rechte beraubt? Ein indiskreter Arzthelfer, Bankangestellter anfängt im Netz zu plaudern? Eine erzürnter Exfreund die nackte Ex ins Netz stellt? Pech gehabt?
Ein Großteil hat nicht die Fähigkeiten, Kenntnisse und Mittel dagegen vorzugehen.
Zu meinem Vorredner: Selbst ein "Faktum" muss irgendwann vergessen werden. Unser gesamtes Rechtssystem hat immer auch die Resozialisierung im Blick. Jeder, der seine Strafe verbüßt hat, muss die Gelegenheit bekommen wieder ein Teil der Gesellschaft werden zu können. Ja, nicht jeder lässt sich resozialisieren. Manche werden rückfällig. Dennoch dürfen wir nicht die bestrafen, die es schaffen.
Und zu der Verbreitung der Peinlichkeiten. Ich bin kein perfekter Mensch. Ich mache Fehler. Aber auch diese müssen irgendwann vergessen werden. Viele schreien auf Zensur. Wenn das schon Zensur ist, dann lebe ich lieber mit einem zensierten Netz, als in einer Welt in der Menschen ihr Handeln und Äußerungen zensieren, aus Angst, dass eine unbedachter Schritt bis in alle Ewigkeit im Netz aufspürbar ist.
Wart ihr alle nicht mal jung und habt euch zum Vollhorst gemacht? Warum sollten wir dieses Privileg nicht der jetzigen und nachfolgenden Generation gönnen?
Ich bin dem EuGH dankbar. Wie schon angemerkt. Keine Patentlösung, aber immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Anonym geantwortet
Es besteht kein Recht darauf, dass öffentlich nur so über jemanden berichtet wird wie er es möchte. Dies gilt insbesondere für absolute und relative Personen des Zeitgeschehens.
Niemand zwingt Dich, Dich zu offenbaren.
Dieses Recht hast Du schon immer.
All das sind Sachen, die schon unabhängig von dem EuGH-Urteil rechtswidrig sind und gegen die man an der Quelle und wenn das nicht geht bei Suchmaschinen vorgehen kann.
Dauernd wird hier die Bekämpfung von rechtswidrigen Inhalten mit der Bekämpfung vollkommen rechtmäßiger Inhalte verwechselt …
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Bekanntermaßen haben wir auch Presse- und Meinungsfreiheit sowie Informantenschutz.
Und wie ich schon mehrfach geschrieben habe, Volker, geht es hier bei dieser Diskussion um explizit legale Veröffentlichungen – wie oft muss ich mich noch wiederholen?
Volker Rieck
Alvar, schauen wir einmal. Die Anwälte werden schon wissen, ob sie Dich deswegen noch einmal belangen oder es immerhin versuchen. Bin gespannt.
Wie oft muss ich mich nicht wiederholen, es geht um ein explizit illegale persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte gegen die der/die Betroffene nichts machen kann, außer die Auffindbar durch eine Suchmaschine einzuschränken. Konkretes Beispiel habe ich genannt.
Das ist eine Krücke. Das Problem fängt vorher an.
Vielleicht verstehst Du es ja nun, obwohl.....
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Ach, Volker. Und ich habe nun schon mehrfach geschrieben, dass die Möglichkeit gegen das Auffinden durch Suchmaschinen bei rechtswidrigen Inhalten schon vorher bestand bzw. besteht.
Anonym hat auf den Kommentar von Alvar Freude geantwortet
"Dauernd wird hier die Bekämpfung von rechtswidrigen Inhalten mit der Bekämpfung vollkommen rechtmäßiger Inhalte verwechselt …"
Warum sollten nicht auch rechtmäßige Inhalte verschwinden dürfen, wenn sie Privatpersonen betreffen und diesen im Nachhinein peinlich ist? Die Frage ist ernst gemeint. Wer hat das Netz zum Gedächtnis der Menschheit ernannt und auf welcher Basis ist das erfolgt? Lief da mal eine Abstimmung, die ich verpasst habe?
Warum ist die Informationsfreiheit in Gefahr, wenn man nicht bis zur Apokalypse nachlesen kann in welchem Bordell Frau Musterfrau gearbeitet hat, bevor sie sich entschieden hat Mutter zu werden?
Du sagt mich zwingt doch keiner mich zu offenbaren. Mir bleibt doch gar nichts anderes übrig, wenn ein zwar "rechtmäßiger", aber dennoch peinlicher Fehltritt im Netz archiviert wurde.
Wie zur NS-Zeit müssen etliche Personen mit einem gelben Stern herumlaufen. Nur steht dort nicht mehr Jude (ohne dies verharmlosen zu wollen), sondern
- hat im Bordell gearbeitet
- hat im Knast gesessen
- ist mal Bankrott gegangen
- hat mit 16 ihrem Freund ein Bild von ihrem Busen geschickt
- hat sich im Suff vollgekotzt
- hat sich mal politisch unkorrekt geäußert..
Das ganze Konzept der Resozialisierung wird ad absurdum geführt, wenn jeder mit solch einem Stern leben muss.
Die Alternative ist, dass ein Mensch in ständiger Selbstzensur lebt. Und das schon von Kindesbeinen an. Für menschliche Fehltritte ist da kein Raum mehr, denn das Netz vergisst und vergibt nichts.
Heil dem Netz, oder was?
Ole Albers
Eigentlich sind die Löschanträge ohnehin irrelevant, bzw. helfen nur den "Barbra Streisand"-Effekt zu verstärken. Google ist nämlich nur innerhalb der Europäischen Produkte (google.de) zu filtern. Google.com zeigt die Ergebnisse weiterhin an.
Nur eine Frage der Zeit, bis jemand eine "das wurde gefiltert"-Suchmaschine baut
Anonym
ding ding ding!
Godwin's law soeben in Kraft. Bitte gehen Sie weiter...
Ole Albers hat auf den Kommentar von Anonym geantwortet
Zumal die Nazis ganz gut waren mit dem Filtern von Inhalten (Bücherverbrennung)
Krieg ich jetzt einen "umgekehrten Godwin-Point"? :D
Moon
@Volker Rieck
Wahrscheinlich ist auch er halt dieses widerliche Duckmäusertum und arguments from authority leid. Respekt muss man sich verdienen mit gerade diesem schwachsinnigen Urteil wird das gar nichts. Ja und das Besispiel war in keiner Weise gerechtfertigt, ein Recht auf Vergessen/Verschweigen einzuführen, so dumm das auch für die Schauspielerin gelaufen sein mag (dabei gehe ich nicht mal auf die Lächerlichkeit der Idee ein, dass irgendwer *montierte* Pornofotos ernst nehmen könnte). Wenn das Problem vorher anfängt, muss man das lösen, statt an Symptomen rumzudoktern (vor allem mit den zu erwartenden Nebenwirkungen).
@anonym
Warum solltest du das Recht haben, die Vergangenheit (für andere) umzuschreiben? Wir waren schon immer im Krieg mit Eurasien. Schon erstaunlich, wie naiv die Leute hier argumentieren, dass so ein Recht nicht massivst (von Mächtigen) missbraucht werden wird.
Und seit wann steht Resozialisierung über der Meinungsfreiheit? Wenn ich weiß, dass jemand mal ne Zwangsversteigerung hatte, wer sollte das Recht haben, mir die Erinnerung an diesen *Fakt* zu nehmen und warum?
Es gibt Arschlöcher, die Lügen über einen verbreiten und es gibt Arschlöcher, die jeden Scheiß glauben. Das ist ein gesellschaftliches Problem. Durch dieses Gesetz wird sich daran *nichts* ändern!
Steffen Rühl
Der Artikel oben gibt auch unsere Meinung (als die einer Suchmaschine) wieder. Und ja - wir sind natürlich nicht neutral (wollen wir auch gar nicht sein).
Aber die Beispiele sind in der Tat real und die Formulierung im Urteil sowie die nachfolgende verkürzung der Medien zu "jeder hat ab sofort das echt auf Vergessenwerden" (gestern im Radio O-Ton "seit gestern gibt es das recht auf Vergessen" - nur weil Google nen Formular ins Netz gestellt hat) führt ganz unabhängig vom Wortlaut des Urteils dazu, dass ei nselbstvertärkender mechanismus aus Volksmeinung, medien und aufspringender Politik in Gang gerät der tatsächlich das "Zensur für alles und jedermann durch jedermann" (so eine Art "Volks-Zensur") erzwingt. Für Suchmaschinen shcon rein aus wirtschaftlichen Gründen - das Durchwinken wird die Regel (wie Alvar schrieb mussten auch vorher schon rechtlich Problematisches geprüft werden und wurde oft genug entfernt).
An wen wendet man sich wenn man GEGEN zensierte Links im Einzelfall ist? An die Suchmaschine - die prüft dann die Wiederfreigabe.
Wie erfährt man von entfernten Links? Eher schlecht (wir zeigen aber - wie Google auch - an, DASS zensiert wurde).
Wobei: die Zensur gilt nur für Europa und was lernen wir von den Chinesen (den Einwohnern - nicht der Regierung)? ;-)
Mehr Infos von uns hier: http://blog.yasni.de/business/warum-yasni-gegen-zensur-ist-und-sie-dennoch-zulassen-muss/547738
akbwl hat auf den Kommentar von Moon geantwortet
Die Algorithmen der Suchmaschinen zensieren. Das Urteil sorgt nun dafür, dass auch "Betroffene" einfluss darauf nehmen können. So wird also das Persönlichkeitsrecht nicht als Super-Grundrecht aufgewertet, es wird erstmals für die Suchmaschinen eingeführt.
Und dabei schlägt es die Informationsfreiheit nicht: Aktuelle Vorgänge sind nicht betroffen. Erst näch einem längeren Zeitraum verbleiben Informationen in Archiven, wo sie noch immer vorhanden sind. Sie werden nur nicht mehr auf Seite 1 präsentiert. Würde Google nach einiger Zeit nicht mehr aktuelle Suchergebnisse weit hinten einreihen, wäre es wohl nicht zu diesem Urteil gekommen.
Google will mit Informationen über mich Geld verdienen. Mit Informationen, die vielleicht mal bereichtiger Weise im Internet gelandet sind, obwohl man selbst keine Einfluss darauf hatte.
Aus dem Internet entfernen, das wäre Zensur. Aber dass bei den Suchergebnissen auch aus den ältesten Archiven alles hervorgekramt wird, ohne Rücksicht auf Aktualität, das muss bei einer Privatperson nicht sein.
Und der Fall Bettina Wulf ist denkbar schlecht als Vergleich: In dem Komplex war auch die Autovervollständigen-Funktion eingebunden. Hier verknüpfte Google bestimmte Wörter, die durchaus als Ehrverletzend betrachtet werden können von sich aus als Suchvorschlag zu dem Namen hinzu. Angeblich, weil viele Nutzer nach genau diesen Kombinationen suchten.
Nur: Nachkontrollieren kann das keiner. Muss man sich von einem Quasi-Monopolisten wirklich alles gefallen lassen ?
Steffen Rühl
@akbwl: natürlich kann ich nachvollziehen dass es aus Sicht des Einzelnen gut ist. Aber es geht eben nicht nur um "nicht aktuelle Vorgänge". Wer definiert das denn? Ist die Information "Nachbar ist randalierender Neonazi" 1 Tag nach seiner Haftentlassung für Sie veraltet? Für den Nachbarn schon ...
Es finden sich immer Beispiele für beide Enden der Extreme. Das ist persönliche Meinung. Der eine sagt "Scinetology geht mir zu weit" der andere "ich möchte 'Google ist einer Deiner Lieblingsfeinde' sagen dürfen" und dem Dritten geht schon (z.B. auch im Zusammenhang mit seinem namen) das Wort "Titten" zu weit.
Da es da verschiedene Meinungen zu gibt hat man die Meinungsfreiheit erfunden. Die führt auch zu Ungerechtigkeiten. Ich finde auch vieles nicht gut, was im Netz zu mir und Yasni geschrieben wird, kann bei vielem gar das Gegenteil beweisen (Beweise werden aber z.B. bei der meinungsmaschine Wikipedia nicht zugelassen). Aber Meinungen muss man auch aushalten können. Zensur führt m.E. zu viel mehr Ungerechtigkeit. Die aktuelle Entwicklung ist durchaus historisch vergleichbar und hatte erfahrungsgemäß keine guten Folgen für die meisten Menschen ... (klar - wenn man am Ende zu denen gehört deren Meinung was zählt und die der anderen nicht ists fein - wenn nicht hat man Pech).
Konstantin Neven DuMont
Ist es nicht intelligenter diese ganzen Diffamierungen einfach stehen zu lassen? Dann kann man besser erkennen wo der Feind sitzt.
Konstantin Neven DuMont
Ist es nicht intelligenter diese ganzen Diffamierungen einfach stehen zu lassen? Dann kann man besser erkennen wo der Feind sitzt.
Moon hat auf den Kommentar von akbwl geantwortet
Mal abgesehen davon, dass man natürlich was anderes gefunden hätte, weil man ja peinlichst bemüht ist, Google an den Karren zu fahren, um vom eigenen Versagen abzulenken: Die Idee von Google war, zu verlinken, was *relevant* ist. Diese Relevanz hat sich u.a. dadurch ergeben, dass viele Seiten auf eine andere verlinkt haben. Damit ist Google groß geworden und an allen anderen vorbeigezogen: weil die Nutzer eher das fanden, was sie gesucht haben. Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, was relevant ist. Ebenso wird der Algo kontinuierlich angepasst und es fließen verschiedenste Faktoren ein, die eine Seite nach oben spülen können oder eben nicht. Nur was kann Google dafür, dass die Leute zu faul sind, mal auf Seite 6-10 der Suchergebnisse zu gucken?
Google will mit dem Service des Findens für seine Kunden Geld verdienen. Für die ist der Dienst kostenlos, dennoch muss er irgendwie finanziert werden. Das passiert durch (relevante) Werbung und durch *öffentliche* Informationen. Auch durch private (Cookies), aber niemand hindert dirch daran, Bing zu nutzen oder Cookies abzuschalten.
Wer legt nach welchen Kriterien fest, wie lange eine öffentlich verfügbare, nicht rechtsverletzende Information noch aktuell ist? Du? Und wo ziehst du die Grenze? Nach 4 Wochen, 1 Jahr, 10 Jahren? Wieso nach dieser Zeit? Und was passiert, wenn durch aktuelle Ereignisse alte Informationen plötzlich wieder relevant (deifniert durch wen?) werden?
Noch einmal: niemand hat das Recht von mir zu verlangen, Informationen, die ich über ihn (rechtmäßig erlangt) habe, aus meinem Gedächtnis zu streichen. Genausowenig hat irgendwer das Recht, die Geschichte umzuschreiben (weil sie für irgendwen peinlich sein könnte).
Wie sie ihrem Mann plötzlich in den Rücken gefallen ist, lässt sie in meinem Augen weitaus schlechter da stehen, als wäre sie tatsächlich mal Prostituierte gewesen; das nur nebenbei.
Angeblich? Fällt dir eine wahrscheinlichere Erklärung ein, bei der man nicht gleich nen Alu-Hut aufsetzt? Meinst du ernsthaft, irgendwer aus der SPD hat nen SEOler darauf angesetzt, diesen Algo zu spammen, damit man Frau Wulf schadet? Echt jetzt?
Wieso alles? Meines Wissens bewegt sich Google im Rahmen der Gesetze, so schwachsinnig und ineffektiv und am Problem vorbei die auch sein mögen. Wir bewegen uns mit Riesenschritten auf eine permission culture zu und wer nicht rafft, dass dadurch der kleinste gemeinsame Nenner der Empfindlichen, Kleingeistigen und Bigotten Gesetz wird, hat die Sache nicht zu Ende gedacht.
Volker Rieck hat auf den Kommentar von Moon geantwortet
Vielleicht etwas weniger schwarz/weiß?
Und bitte lesen. Ich schrieb etwas von "unsäglich" und ich schrieb außerdem, dass ich das Urteil zwiespältig sehe. Beim EUGH sitzen mit Sicherheit keine Dummköpfe.
Ich kann ein Urteil durchaus kritisch sehen ohne es als schwachsinnig zu verunglimpfen.
Sachliche Auseinandersetzung sieht anders aus.
Zu den montierten Fotos. Das ist wie gesagt höchst real. Man kann sich bei solchen Diensten einen Premium Account kaufen und bekommt Zugang zu noch viel mehr Fotos.
Den Betreibern ist kaum beizukommen, der übliche Weg sich der Verantwortung zu entziehen.
Und daher ist das Recht auf Nichtauffindbarkeit nach wie vor das einzige, was die Schauspielerin machen kann.
Es ist eine Krücke, habe ich aber schon mehrfach geschrieben.
Das Grundproblem löst es nicht.
Und wegen Zwiespältigkeit: Ich sehe ja durchaus den Punkt, dass Google jetzt entscheiden muss, was persönlichkeitsrechtsverletzend ist und was nicht.
alex hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Das Briefgeheimnis gilt aber nicht absolut, sondern ist gegen andere Grundrechte abzuwägen, also können auch abgefangene Mails mal rechtmäßig veröffentlicht werden. Abgesehen davon besteht das Briefgeheimnis nicht für den Empfänger (auch nicht für den Absender), man muss Mails nicht geheimhalten, die man bekommen hat, insofern besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Mail aus der Empfängersphäre stammt, die Mail eben gerade nicht abgefangen und unbefugt zur Kenntnis genommen wurde. Man hat kein Recht darauf, dass der Empfänger niemand anderem Zugang zum entsprechenden Schriftstück verwehrt. Geltendmachen kann man dann Persönlichkeitsrechte, aber auch die müssen abgewogen werden.
Ansonsten empfehle ich zu diesem Thema auch noch mal den Podcast Rechtsbelehrung dazu, nett und kurzweilig besprochen, dass es auch bei rechtmäßigen Inhalten problematisch sein kann, wenn diese eine weite Verbreitung haben, aber auch, dass es nicht so ganz in Ordnung ist, wenn es Google trifft, eine Suchmaschine, die ja nicht für den Inhalt der Seiten verantwortlich ist, sondern sie lediglich indexiert. Und es wird eben nur über die legalen Inhalte gesprochen, anstatt da illegale Inhalte drunter zu mischen, die mit dem Urteil nichts zu tun haben.
Symbolbild hat auf den Kommentar von alex geantwortet
Es besteht auch die Möglichkeit, dass auf der Absenderseite jemand die Mail geleakt hat. Dort sind vielleicht sogar mehr Beteiligte involviert und üblicherweise würde man den Empfänger verdächtigen.
Symbolbild hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Wow wie Nett, die Content-Mafia-Leute schwafeln auch immer das was ihnen gerade in den Kram passt. 99% Löschquote http://www.dach-contentprotection.org/volkerrieck0.html und dann beschweren, was es alles schlimmes im Netz gäbe und man nicht löschen könne. Was denn nun, Volker Rieck, sind die angeblichen 99% des FDS File Defense Service nur Marketing-Geschwafel oder echt?
Jo, und dann unter dem Deckmantel des Persönlichkeitsschutzes für Content-Mafia-Interessen trommeln. Pfui Teufel.
PS: wer 2011 eine Webseite erstellt und im Impressum was von MDStV faselt ist nicht ernst zu nehmen.
Volker Rieck
Was für ein ausgewogener und sacherlicher Kommentar, Mister Symbolbild.
"Content Mafia" disqualifiziert Sie als ernstzunehmenden Kommentatoren.
Und dass Sie es nicht mal mit offenem Visier machen noch viel mehr.
Sehr mutig.
Moon hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Das machen Sie woran fest? Weil es ja bekanntermaßen immer nur die Besten an die Spitze schaffen, siehe auch Sigmar Gabriel?
Meine Gründe, warum ich das Urteil für Schwachsinn halte, habe ich sachlich angeführt. Es ist schon offensichtlich, warum Sie auf keinen davon eingegangen sind.
Von Ihnen kam stattdessen bisher nur die emotionale Schiene bzgl. einer armen Schauspielerin. Für so einen gravierenden Eingriff zieht das nun wirklich gar nicht. Vor allem nicht, wo Sie noch zugeben, wie ineffektiv das ist.
Ist es nicht. Vielleicht etwas weniger schwarz/weiß?
Sie könnte sie zum Beispiel ... einfach ignorieren! Oder auf ihrer Homepage ein Statement abgeben: "Sämtliche Porno-Fotos von meiner Person sind Fakes! Wer sich daran aufgeilt, hat Pech gehabt". Oder Leute, die sie anhand solcher Fake-Fotos "verurteilen", direkt als die Deppen, die sie sind, für alle Zeiten abhaken.
Steffen Rühl
@Moon: richtig! Man muss auch mal über den Dingen stehen können (besonders wenn es um Fake-Nacktfotos geht, die man nur gegen Geld abrufen kann). Das kann sich auch jeder selbst mit Photoshop basteln (und man sieht es nicht).
Dafür ein (historisch hart erkämpftes) Grundrecht zu kassieren ist jedenfalls ziemlich übel finde ich ... (aber viell. sehe ich das ja wie damals Anne Frank auch zu schwarz/weiß wenn es doch für eine Minderheit Gründe gibt ...)
Konstantin Neven DuMont
@Alvar Freude
Ups, mein gestriger Kommentar ist zwei Mal veröffentlicht worden. Das war nicht meine Absicht. Nachdem mein erster Kommentar zunächst nicht erschien, hab ich ihn ein zweites Mal abgeschickt. Nur so zur Kenntnis.
Volker Rieck
Ich mache das z. B. an der Ausbildung der Richter fest. Und auch daran, was in dem Urteil steht.
Und nochmal: Ich sehe das Urteil durchaus kritisch. In erster Linie weil die Prüfung ob Persönlichkeitsrechte verletzt wurden nun ja bei dem Suchmaschinenbetreiber liegt.
Warum sind die Pornobilder emotional? Das ist einfach nur ein Fakt.
Und weil es offenbar immer noch nicht verstanden wurde: Die Nichtauffindbarbeit innerhalb einer Suchmaschine ist nur eine Krücke. Das Problem liegt wenn an anderer Stelle.
Die Würde eines Menschen ist unantastbar. Aber hier wird es mal locker weggebügelt: Da muss mal drüber stehen. Nein, es gibt auch ein Recht sich gegen die Herabwürdigung zu wehren. Ansonsten könnten wir diesen Passus aus dem Grundgesetz streichen.
Steffen Rühl
@Volker Rieck: ich wollte nix weg bügeln. Sorry wenn das so rüber gekommen ist. Mit drüber stehen meine ich Kinkerlitzchen wie Fake-Pornobilder, die nicht mal richtig offen für alle sichtbar sind. Und das ist mein Moralgebäude inkl. Würde. Jemand anderes mag das anders sehen (für die Amerikaner sind nackte Brüste halt die Katastroüphe, Schießübungen für Kleinkinder aber ok - das ist dann deren Moralgebäude). Das Gute am Urteil ist einzig, dass in Europa auch für Google europäisches recht gelten soll. Im deutschen Luftraum gilt für amerikanische Flugzeuge ja auch dt. Recht. Das finde ich gut (abgesehen von der Durchsetzbarkeit - die USA erkennt ja den internationalen Gerichtshof bekanntermaßen nicht an).
Ja - man muss dafür sorgen dass im land des Betroffenen als persönlichkeitsverletzende Dinge an der Quelle entfernt werden können.
Den Botschafter der schlechten Nachrichten erschießen ist irgendwie ... Römer.
Und eine schlechte Umsetzung einer an sich guten Idee ist immer noch Murks. Basta.
Jan
Was ich nicht verstehe: Warum soll die Meinungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt sein, wenn Google nicht mehr alle und jede Quelle zu jeder Suchanfrage anzeigt?
Durch das Urteil und seine Umsetzung ist niemand in seinem Recht eingeschränkt, seine Meinung oder auch Fakten zu äußern. Und da - wie ja auch erwähnt - die Ursprungsquellen nicht gelöscht oder gar "zensiert" werden, kann man sich auch jederzeit an diesen Orten über das informieren, was dort geschrieben wird. In der Abwägung zwischen der (ich fass das jetzt mal weit) informationellen Selbstbestimmung der "Betroffenen" und dem Recht auf erleichterten Zugang zu Information dank Google für alle anderen stehe ich grundsätzlich erstmal auf Seiten ersterer.
Volker Rieck
@ Steffen Rühl:
Für mich war das der wirkliche Knüller des Urteils. Google Spanien ist zuständig.
Bislang hat Google alles fleißig nach Mountain View durchgesunken. EUGH sagt aber das Spanien zuständig ist. Ich könnte mir vorstellen, dass Google gerade auf der Suche nach Inhouse Anwälten ist. Es wird vieles verkürzen, Zustellzeiten werden drastisch schneller.
In der Google Bildersuche sind die Bildreihen schon gut zu sehen. Ich sehe da ehrlich gesagt auch nicht viel Spielraum. Aber wir stimmen ja überein, dass es an der Quelle beseitigt werden muss.
Das iss allerdings nur bedingt möglich.
Moon hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Frau Merkel hat eine Ausbildung als Physikerin und dennoch in ihrer Zeit als Umweltministerin Sturzbefüllung (!) der Asse mit Atommüllfässern erlaubt. Wie Sie's auch drehen und wenden, es bleibt ein argument from authority.
Also was denn nun?
Das ist doch wohl offensichtlich, oder? Sie hoffen hier Mitleid erzeugen zu können, weil eine arme Schauspielerin (welche eigentlich, oder müssen wir Ihre Fakten beim Wort nehmen?) mit gefakten Pornobildern von sich im Netz leben muss. Das mag zwar unschön für die Betroffene sein, reicht aber auf keinesfalls als Begründung für eine solche Gesetzesänderung.
Was Sie anscheinend immer noch nicht verstanden haben ist, dass dies ein Argument GEGEN Ihre Positon ist.
Wie man täglich in den Springer-Medien sieht. Wann gehen Sie eigentlich gegen die vor?
Und noch ein Strohmann. Von locker wegbügeln war nicht die Rede, sondern von aushalten.
Ja, beim Verursacher.
Volker Rieck
Um Frau Merkel ging es nicht. Es ging um die Richter beim EUGH.
Daher irrelevant.
Dass die diese Bilder im Netz zu finden sind hat nichts mit Mitleid zu tun. Es geht hier um Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Besser mal aufhören hier irgendwelche Sachen reinzumogeln.
Den Namen werde ich nicht nennen, ich achte nämlich die Persönlichkeit der Person und will hier keine Streisand Effekt.
Ich sehe es deshalb kritisch, weil die Entscheidung ob etwas persönlichkeitsverletzend ist oder nicht bei einem Suchmaschinenbetreiber liegt. Dem hat übrigens auch Alvar Freude zugestimmt.
Zum Verursacher habe ich doch schon mehrfach geschrieben, dass das in den wenigsten Fällen geht. Und so bleibt nur die Krücke über die erschwerte Auffindbarkeit der Bilder bei einer Suchmaschine zu gehen. Möglicherweise stirbt dann auch das Geschäftsmodell dieser Betreiber.
Pascal Rosenberg hat auf den Kommentar von Steffen Rühl geantwortet
Lieber Herr Rühl,
nehmen wir doch mal ein anderes viel praktischeres Beispiel. Wenn Sie eine Internet-Domain auf Ihren Namen registrieren, dann sind alle Registrys die ich kenne mit entsprechenden Privacy-Terms ausgerüstet. Diese verbieten unter anderem, dass die Privatadressen der Personen, welche Domains registrieren zu anderen Zwecken genutzt werden, als z.B. für Kontakt mit dem Domaininhaber in Rechtsfällen.
Nun gibt es Webseiten, die über Domains Informationen sammeln. Diese lesen die sog. Whois-Informationen aus und zeigen sie jedem öffentlich an. Ohne Mitglied zu sein. Das ist laut den meisten Registrys verboten. Wie zum Beispiel EuRID für EU, DENIC für DE, Afilias für INFO, um nur einige zu nennen.
Das BDSG verbietet ausdrücklich die Darstellung bestimmter personenbezogener Daten auf Webseiten wie z.B. der postalischen Anschrift, ohne Zustimmung des Betroffenen, es sei denn ein höheres Interesse ist dem vorangestellt. Dieses liegt bei den Domaindiensten jedoch nicht vor. Das öffentliche Darstellen der Information, dass jemand Domain X hat ist nicht wichtiger als das BDSG. Sagt der deutsche Gesetzgeber.
Wenn man jetzt den Domaingrabber anschreibt, kommt meist schweigen. Schreibt man Google an entfernen die den Link. Das haben sie schon vorher getan. Warum? Weil er rechtlich nicht zulässig ist. Schreibt man Yasni an bekommt man die Antwort, man möge die Quelle des Links entfernen lassen, dann verschwinde irgendwann das Suchergebnis. Yasni speichere die Daten ja nicht wirklich (was übrigens nachweisbar auch nicht stimmt).
Das klappt aber aus oben benannten Gründen nicht und "nur" wegen so einer Sache einen Prozess im Ausland führen macht keiner. Nicht mal im Inland. Zu aufwendig und teuer. Ich muss also damit leben, obwohl ein seit Jahrzehnten bestehendes Gesetz mich eigentlich davor schützt.
Und bevor jetzt wieder einige der Kommentatoren hier schreien, sowas sei ja Zensur: Nein das ist es nicht in diesem speziellen Falle, den ich hier skizziere nicht. Es gibt Regularien und nach diesen hätten diese Informationen nie öffentlich jedem zugänglich gemacht werden dürfen. Jeder Domaininhaber darf selbst entscheiden, ob jemand weiß, dass er die Domain xyz.tld hat. Dies wird durch solche Dienste konterkariert und entspricht weder den Bestimmungen der Registrys noch den Gesetzen der meisten betroffenen Länder. Durch Personensuchmaschinen wie Yasni wird das noch verschärft, weil man zu dem Namen einer Person diese Suchergebnisse darstellt. Vielleicht will der aber die Domain nur privat nutzen und vertraut a) darauf, dass diese nicht öffentlich bekannt wird und b) zumindest darauf, dass seine privaten Adressdaten geheim bleiben mit denen er die Domain registriert hat.
Ich wette mindestens 50% der Schreiber hier, auch Sie Herr Rühl, würden einen Riesenaufschrei machen, wenn wir wie in anderen Ländern identifizierbar im Netz unterwegs wären, staatlich kontrolliert. Dann wäre das Geschrei hier riesengroß. Auch beim lieben Alvar. Wenn aber Daten, auch teilweise unrechtmäßig veröffentlichte, irgendwo im Netz stehen und weg sollen, dann ist das Zensur und darf so nicht sein.
Und mal an Alvar: Nein es gibt nicht immer die Möglichkeit, unrechtmäßig erlangte Daten wieder entfernen zu lassen. Das obige Beispiel ist das beste dafür. Und es kann ja wohl nicht sein, dass jeder Domaininhaber jetzt auf anonymisierte Registrierungsdienste zurückgreift, nur um seine Postanschrift nicht bei Google oder Yasni zu finden.
Und ja, ich bin persönlich davon betroffen, und ja diese Domaingrabber kümmern sich darum einen feuchten S****. Und ja ich empfinde es nicht als Zensur, wenn sich alle Beteiligten an die vorher vereinbarten Regeln halten, die da z.B. lauten: Du darfst die Domaininhaberdaten NICHT auf irgendeiner anderen Webseite veröffentlichen. Für die meisten hier, wie den Herrn Rühl mögen das ja Kinkerlitzchen sein, ich aber möchte nicht, dass meine Privatadresse irgendwo steht, es sei den ich habe das autorisiert oder selbst gemacht. Punkt. Und das deutsche Recht steht mir da bei. Punkt. Nur einige wenige, wie z.B. den Herrn Rühl, scheint das Recht in diesem Falle ja wenig zu scheren. Doppelpunkt.
Und nein, das hat nichts mit dem Spanier zu tun, und ja dahingehend ist das Urteil falsch, denn der Artikel der Zeitung war berechtigt und ja das darf dann nicht zu solchen Problemen führen.
Wenn es dann aber in der Diskussion über dieses ernste Thema Protagonisten gibt, die selbst im Internet einen Pranger wie im Mittelalter errichtet haben, sich jeder noch so kleinen Information zu jeder Person im Netz verdingen, diese auf Jahre selbst speichern und eben nicht "on the fly aus aktuellen Suchergebnissen im Netz ziehen" (den Nachweis führe ich gerne, Herr Rühl) und dann gleichzeitig einen solchen Richterspruch mit "den Überbringer der schlechten Nachricht erschießt man, das ist irgendwie ... Römer" betiteln, dann schwillt mir der Kamm.
Würden sich alle Protagonisten mal an die normalen gesellschaftlichen Umgangsformen halten, etwas Sensibilität für ihr jeweiliges Gegenüber entwickeln, dann bräuchte es solche Richtersprüche nicht. Und gerade Yasni sollte hier in dieser Hinsicht mal ganz kleine Brötchen backen.
Und jetzt darf gerne der Shitstorm der restlichen Kommentatoren über meinen Kommentar losgehen. Bedenkt aber, dass ich ein ganz anderes Problem angesprochen habe, das nicht gelöst ist und dass ich das Ursprungsproblem genauso kritisch sehe wie ihr. Nur die Art und Weise, wie einige hier mit dem ernsten Ursprungsproblem umgehen und es für ihre eigenen Zwecke versuchen zu vereinnahmen, die missfällt mir.
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Jan geantwortet
Warum die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit eingeschränkt wird wenn Suchmaschinen nicht mehr jede Quelle anzeigen, steht in den im Artikel verlinkten Texten. Ich habe das nicht weiter ausgeführt, weil ich mich primär mit praktischen Beispielen beschäftge. Aber beispielsweise im Kommentar von Thomas Stadler steht es deutlich:
Steffen Rühl
@Pascal Rosenberg: vielen Dank, dass Sie hier ein lebendiges konkretes Beispiel für meinen Standpunkt man muss auch mal unangenehme und falsche Meinungsäußerungen aushalten können" bringen. Mit "Herrn Rühl scheint das recht wenig zu scheren" brignen Sie nun genau so ein Ding. Wenn mich dt. Recht nicht scheren würde hätte ich ne billige Ltd. irgendwo in der Welt gegründet und nicht eine dt. GmbH - oder halten Sie mich auch noch für blöd?
Nun zum konkreten Vorwurf: (irgendwie kommt mir das bekannt vor - hatte ich Ihnen das nicht schon in unserem Blog beantwortet?). Wir crawlen keine Domaingrabberseiten direkt. Wenn so etwas bei uns im Index ist kommt es von Google, Bing oder Yahoo. Das ist ein Fakt (und jede anderweitige Behauptung eine falsche Tatsachenbehauptung, die ich einfach widerlegen kann). Soviel schonmal zur Herkunft der Information. Nun kann man Links zu diesen Seiten ja bei Yasni einfach entfernen.
Aber: warum ist eigtl. die pflichtmäßig und wahrheitsgemäß zu hinterlegende Inhaberadresse zu einer Domain eine Privatinformation, die schützenswert ist? Übrigens kommen bei uns auch genug Geschäftsführer an, die gern die nach dt. Recht pflichtgemäß zu hinterlegenden Handelsregisterdaten unauffindbar machen würden.
Haben sich die Gesetzgeber und Registrierungsstellen nicht was dabei gedacht, dass diese Daten öffentlich sind? Wer ist schützenswerter - der Betreiber einer Domain mit illegalem Content der unauffindbar bleiben möchte (und für Lieschen Müller ist sowas wie Denic.de unbekannt) oder die Allgemeinheit? Jetzt wird m.E. das argumentative Eis gaaaanz dünn. Das hat nun grad überhaupt nichts mehr mit Privatsphäre zu tun, wenn man öffentlich die gesellschaft mit einer eigenen von allen einsehbaren Domain oder Firma beglückt. Meine Meinung (und die des dt. Rechts was mir durchaus sehr wichtig ist - und zwar nicht nur als Worthülse).
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Volker, wir haben aber doch nun schon zig mal festgehalten, dass bei Deinem Beispiel mit den montierten Pornobildchen bereits ohne das EuGH-Urteil ein Lösch-Anspruch bestand und relativ problemlos durchgesetzt werden konnte. Das gilt für alle Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Aber bei den Inhalten, die nach dem EuGH nicht mehr gefunden werden sollen, handelt es sich weder um Persönlichkeitsrechtsverletzungen noch um andere rechtswidrige Inhalte – sondern um ausdrücklich und explizit rechtmäßige Inhalte.
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Pascal Rosenberg geantwortet
Und für was brauchen wir dann noch mal ein Recht, auch rechtmäßige Fundstellen zu entfernen?
Ansonsten: „Domaingrabber“ sind etwas anderes. Das sind Personen oder Firmen, die massenweise Domains, die (bald) vielleicht viele andere interessieren, registrieren.
Steffen Rühl
@Alvar: reden wir nicht drum herum: den Befürwortern des urteils geht es hier um "ihrer meinung nach illegale aber an der Quelle nicht entfernbare Inhalte". Die sind in der tat ein problem (gehostet auf russischen Servern usw.). Die bekommt man nicht weg und eigtl. wünschen sich die Betroffenen da eine Providersperre (Inhalt ist durch die Provider gespert). Damit sind wir bei Zugangssperren (siehe Zensursula). Das aktuelle urteil ist so eine Zugangssperre für die Soft-Accessprovider" (Suchmaschinen). So klar haben das aber bisher leider nur wenige erkannt.
Was illegal und persönlichkeitsverletzend ist ist aber ebenso in der persönlichen Sicht des Betrachters wie die Begiffe "relevant" und "veraltet" im aktuellen Urteil.
Sieht man gut an den Pornobildchen-Beispiel von Volker Rieck ( sicherlich grenzwertig, für mich aber eigtl. fast noch unter den Karrikatiurfreiheitsbegriff fallend) und von Hr. Rosenberg (m.E. GEHÖREN Inhaberdaten von Websites und Firmen ordentlich veröffentlicht - die dt. Impressumpflicht steht mir da auch bei und auch Privatpersonen dürfen m-E. auf ihren Websites nicht anonym jeden Blödsinn treiben dürfen).
Was ebenfalls verkannt wird: Links auf eindeutig persönlichkeitsverletzende Inhalte wurden auch vorher bereits von Google und auch Yasni (das weiß ich definitiv) entfernt. Nur dass halt im Fall "wir entfernen nach Prüfung nicht" der Betroffene ganz anderer meinung als wir ist/war. Daher geht jede Argumentation "die Suchmaschinen müssen nun ja nicht alles entfernen sondern dürfen abwägen" ins leere, da wir genauso weit wie vorher sind (unterschiedliche meinungen die ggf. gerichtlich geklärt werden müssen). Geändert hat sich lediglich, dass es für Suchmaschinen nun keinen Sinn macht überhaupt noch zu prüfen (da in der Regel der Wunsch des Betroffenen überwiegen soll) und daher haben WIR Zensur für jedermann eingeführt. Finden wir nicht gut, hat der gesetzgeber aber nun vorgegeben und ist exakt das gleiche wie Zugangsbeschränkungen in China (ist doch egal, ob Lieschen Müller zensiert oder der chinesische Statt - es ist "Minderheit entscheidet für Mehrheit").
Diese ganzen Extrembeispiele zu diskutieren macht keinen Sinn (auch der Spanier hatte natürlich einsehbar ein Recht - aber die Zeitung hätte es halt noindex setzen müssen oder löschen). Die Falge ist einfach, dass wild zensiert und geschönt wird und das Internet die durch Google gewonnenen Transparenz verliert und Wissen wieder zu Elite-Kapital wird (wer weiß was die Denic ist oder Genios oder adressermittlung.de oder unternehmensregister.de ist fein raus, wer das nicht weiß hat Pech).
Pascal Rosenberg hat auf den Kommentar von Steffen Rühl geantwortet
Sehr geehrter Herr Rühl,
na wie schön, wie Sie mir die Worte im Munde verdrehen und mich in einen Topf mit den Leuten werfen, die sich aktiv für Netzsperren einsetzen. Das ist aber gar nicht mein Ziel und um das noch mal klarzustellen, ich finde das Urteil des EuGH genauso schlecht wie alle hier. Ich sehe das aber etwas differenzierter und sehe nun mal auch, dass jemand der sich gewisse Inhalte zu Eigen macht und das tut Yasni doch unbestritten, auch eine gewisse Mitverantwortung für die Publizität hat.
Und so leid es mir tut Herr Rühl, in Ihrem persönlichen Bewusstsein mag es ja eine Pflicht geben, z.B. Inhaberdaten einer Domain auf allen möglichen Webseiten zu veröffentlichen, die DENIC sieht das anders und verbietet genau das. Weil sie eben sagt, wenn jemand die Daten möchte, muss er aktiv nach der Domain suchen in unserem Whois und das Captcha lösen. Und das BDSG verbietet diese Darstellung von Daten bei den Domaininformationsdiensten ebenfalls.
Was mich aufgeregt hat und um das mal klarzustellen, ich gebe Alvar in vielen Punkten recht, bei Ihnen jedoch habe ich da meine Probleme, das ist die Art und Weise wie Sie hier im Blog und auch in Ihrem Blog auftreten, hat ein ganz anderes Problem. Ihnen persönlich geht es gar nicht um das Google-Urteil, sondern darum dass Sie fürchten, dass das nun eine Chance für alle die wird, die vielleicht sogar einen rechtmäßigen Anspruch auf Löschung hätten, den aber nicht durchgesetzt haben aus Kostengründen. Sie sehen sich ihres Geschäftsmodells beraubt.
Und nur mal nebenbei: Es gibt weder eine Impressumspflicht für rein private Webseiten noch eine Pflicht, jedem mitzuteilen, dass ich die Domain pascal-rosenberg.de habe. Siehe auch http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
Ich kann Ihnen wie gesagt mindestens 5 Links bei Yasni nennen, die durch solche Domaininformationsdienste abgeholt wurden, bei Google nicht (mehr) stehen, bei Yasni (noch) immer stehen und bei denen die Veröffentlichung der Domaininhaberdaten weder mit den Registrierungsbestimmungen der jeweiligen TLD noch mit den deutschen Rechten (die für Sie ja keine Worthülsen sind) in Einklang zu bringen sind.
Trage ich Ihnen diese jetzt vor, sperren Sie das und auf dem Eintrag klebt ein dicker "Zensur"-Button, obwohl es in dem speziellen Falle gar keine Zensur ist, sondern völlig legitim. Und darum finde ich Ihre Argumentation heuchlerisch, denn es geht Ihnen hier nicht um rechtmäßig oder nicht, sondern um "Ich will mein Geschäftsmodell nicht verlieren" und das versuchen Sie unter den großen Aufschrei der "Achtung hier wird was zensiert"-Klausel zu verpacken, die bei jedem Netzaktivisten sofort Alarmzeichen auslöst. Das ist unbillig.
@Alvar: Wie gesagt ich kaufe viele der Argumente hier und lehne das Urteil an sich ab. Die Ausführungen des obigen Kommentators hierzu sind jedoch für mich so stark von seiner eigenen Interessenslage gefärbt, dass es für mich zumindest erkennbar ist, dass es ihm gar nicht um das Urteil selbst geht. Rechtmäßige Links müssen nicht entfernt werden. Da bin ich voll bei Dir und der Spanier hätte auch meiner persönlichen Meinung nach kein Recht auf Entfernung gehabt.
Unrechtmäßige, und nur darum ging es mir, sind aber auch nicht immer so einfach wegzubekommen und weil gerade der Herr Rühl sich hier ja damit gerühmt hat, dass eine unrechtmäßige Verlinkung ja so einfach zu entfernen sei und dann auch bei seiner Suchmaschine selbstverständlich verschwinde, was ich nun mal aus benannten Gründen nicht für korrekt halte (ich lasse mich gerne eines besseren Belehren, Herr Rühl, Sie haben ja meine Mailadresse) habe ich dagegen interveniert. Dass dies eigentlich am Topic vorbeigeht ist mir klar, ich hoffe jedoch, dass Du diesen kleinen Exkurs verzeihst und wir hier die gute Diskussion hier weiter fortführen können.
Steffen Rühl
@Pascal Rosenberg: ich hatte Ihnen unsere Meinung zum Thema Domain-Adressen geschrieben, Sie argumentieren mit gesetze. Da wäre ich vorsichtig. Wir verlinken rechtmäßig auf Inhalte im Netz, auf die vorher rechtmäßig Google verlinkt hatte (wie schon geschrieben crawlen wir solche Seiten nicht extra - Sinn von Yasni ist es, zu zeigen was einfach findbar für jedermann ist). Und wir sehen uns auch durchaus in der Verantwortung süperren schon auch mal eine ganze Domain. Aber nur wenn es wirklich Spam ist denn alles andere steht uns nicht zu zu entscheiden (wir sind keine Redaktion und möchten Informationen nicht bewerten sondern nur zeigen).
Wenn Sie das nicht gut finden akzeptiere ich das. Bitte akzeptieren auch Sie, dass ich persönlich nicht gut finde, wenn man im Netz anonym Websites betreiben kann (und wenn man nicht weiß wie man an die Information kommt ist es für die Masse genau das). Auf - aus MEINER Sicht seriösen Seiten steht eh die Adresse im Impressum die man auch im Whois findet. ich weiß dass es privat keine Impressumpflicht gibt.
Und nein - wir fürchten nicht um unser Geschäftsmodell. Die zensierten Links werden eine derart kleine Minderheit sein, dass es kaum etwas ausmacht. Wenn wir da Befürchtungen hätten würden wir mauern und nicht proaktiv das Thema angehen (mit unserer Zensurfunktion).
Herr Rosenberg: wir sind hier bei Ihrem Fall/Beispiel (Anmeldeadresse einer Website bei der Denic) m.E. genau in dem Graubereich, der die Meinungen spaltet. Das ist ja definitiv nix Anrüchiges (kein Pornobild), definitiv nix geschäftsschädigendes (wie beim Spanier) und noch nicht einmal für einen Stalker, Personaler oder sonstigen Übeltäter Geheimes (die kennen auch Whois) - es stört Sie einfach (aus sicherlich aus Ihrer Sicht guten Gründen). Und bisher war die Gesetzeslage "ist unerheblich zugunsten des Allgemeinwissens", nun ist es umgekehrt und Sie können es entfernen lassen.
Etwas anderes wäre es dagegen, wenn jemand aus Ihrem Umfeld die ihm bekannte Adresse von Ihnen erstmalig auf einem russischen Server veröffentlichen würde. Das wäre in der Tat unrechtmäßig. Aber hr Fall sind eindeutig öffentlich und rechtmäßig zugängliche, von Ihnen selbst ins Netz gestellte Daten ...
Moon hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Im Gegenteil, das war sehr relevant um die Unlogik Ihrer Behauptung zu entlarven, dass nur weil jemand es "nach oben" geschaftt hat, ihm automatisch Kompetenz oder Richtigkeit in der Sache zuzugestehen ist.
Bitte mal an die eigene Nase fassen. Sie wollen schließlich, dass die Gegner Ihrer Position Mitleid mit der Schauspielerin haben und Ihrer Logik folgen. Selbst wenn man ihrem anecdotal evidence glaubt, rechtfertigt eine Persönlichkeitsverletzung weiterhin keinesfalls die Verpflichtung Dritter, *Fakten* zu löschen.
Wie sehr wollen Sie die Dinge denn noch vermischen? Ist es eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, dann besteht bereits heute ein Anspruch gegen den Verursacher, völlig unabhängig von Google und dem neuen Urteil.
Sie können's mit dem argument from authority einfach nicht lassen, was? Alvar hat dem zugestimmt. Und? Was folgt daraus wieso für wen?
Jaha, wir wissen inzwischen, dass es eigentlich darum geht, Google eins auszuwischen (oder abzuzocken, siehe Springer und sein LSR). Wenn Sie allerdings wirklich glauben, die würden den Laden dicht machen, statt einfach .de abzuschalten, sind Sie reichlich naiv.
Und bevor hier der nächste Strohmann kommt, nein, ich betreibe keine Suchmaschine.
Konstantin Neven DuMont
Interessant, wie intensiv man sich mit diesem Thema beschäftigen kann. Ich finde aber auch, dass oftmals Leute an die Macht kommen, die verhältnismäßig wenig Ahnung von ihrem jeweiligen Fachgebiet haben. P.S. Ist zwar ein bisschen Off-Topic, aber was ist denn an der Mikroplastik Geschichte diverser Getränke dran?
alex hat auf den Kommentar von Volker Rieck geantwortet
Das Briefgeheimnis gilt aber nicht absolut, sondern ist gegen andere Grundrechte abzuwägen, also können auch abgefangene Mails mal rechtmäßig veröffentlicht werden. Abgesehen davon besteht das Briefgeheimnis nicht für den Empfänger (auch nicht für den Absender), man muss Mails nicht geheimhalten, die man bekommen hat, insofern besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Mail aus der Empfängersphäre stammt, die Mail eben gerade nicht abgefangen und unbefugt zur Kenntnis genommen wurde. Man hat kein Recht darauf, dass der Empfänger niemand anderem Zugang zum entsprechenden Schriftstück verwehrt. Geltendmachen kann man dann Persönlichkeitsrechte, aber auch die müssen abgewogen werden.
Ansonsten empfehle ich zu diesem Thema auch noch mal den Podcast Rechtsbelehrung dazu, nett und kurzweilig besprochen, dass es auch bei rechtmäßigen Inhalten problematisch sein kann, wenn diese eine weite Verbreitung haben, aber auch, dass es nicht so ganz in Ordnung ist, wenn es Google trifft, eine Suchmaschine, die ja nicht für den Inhalt der Seiten verantwortlich ist, sondern sie lediglich indexiert. Und es wird eben nur über die legalen Inhalte gesprochen, anstatt da illegale Inhalte drunter zu mischen, die mit dem Urteil nichts zu tun haben.
volker Rieck hat auf den Kommentar von Moon geantwortet
@ Moon: Sie haben Angela Merkel als Beleg gebracht, nicht ich.
Ich halte den Vergleich nach wie vor für irrelevant.
Wollen wir jetzt wechselseitig Belege dafür bringen, dass bestimmte Amtsträger fähig oder unfähig sind. Oder man sie dafür hält? Das ist doch absurd.
Mit Geschäftsmodell war nicht Google gemeint. Bitte nochmal lesen, es ging um die Betreiber von Promifakepornobilderseiten. Die werden unter ein Nichtauffindbarkeit leiden, Google nicht.
Daher sind die Auslassungen darüber auch unnötig.
Die Nichtauffindbarkeit von bestimmten Suchergebnissen wird genau dann helfen, wenn ich den Verantwortlichen an der Quelle nicht zur Rechenschaft ziehen kann. Es kann noch so persönlichkeitsrechtsverletzend sein, gegen bestimmte Betreiber nutzt das leider gar nicht.
Da kann ich noch so viele Ansprüche haben.
Und dann bleibt dem Verletzten nur der Weg über die Suchmaschine und dem Löschen aus dem Index.
Steffen Rühl
@Volker Rieck: Ihr (legitimes) Beispiel mit nicht enfernbaren Inhalten hatte ich in meinem letzten Reply an Alvar bereits thematisiert. Da haben Sie Recht, das ist ein reales Problem und dem könnte man z.B. beikommen, indem Suchmaschinen Links entfernen müssen, die eine der nun ins Spiel gebrachten Schiedsstellen dem Betroffenen als "zu löschend" bescheinigen (oder er nen anderweitiges Dokument hat - wir bekommen oft Gerichtsurteile u.ä. als beleg zugesandt und sperren die Links dann natürlich). So würde dt. recht in Deutschland auch für "nicht greifbare" Anbieter durchgesetzt. Mit dem aktuellen Urteil wurde aber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Das ist die klare Legitimierung von Selbstjustiz (wem das Wort Zensur nicht gefällt möge das doch bitte verwenden).
Konstantin Neven DuMont
P.S. Und heute bitte nicht den Protest gegen die Totalüberwachung vergessen, siehe Link.
https://www.facebook.com/konstantin.nevendumont/posts/10201186437021828?notif_t=like
Moon
@Volker Rieck
Nicht nötig. Ich wollte lediglich die Absurdität Ihrer Behauptung entlarven, man müsse dem EU-Gericht(surteil) Respekt entgegenbringen.
Deren Relevanz sich wohl im ppm-Bereich bewegen dürfte. Kein Grund für ein Gesetz, das das Problem nicht löst.
Über welche Suchmaschine? Alle? Auch ausländische? Was ist mit Links aus Blogs, Foren, Facebook, Twitter? Und würde die komplette Site aus dem Index verschwinden oder nur die ihrer angeblichen Schauspielerin?
Monika Wegler
Was mich persönlich immer mehr ärgert, sind diese Anbieter, die ohne mich zu fragen, meine private Anschrift samt Telefon auf ihre Seite stellen. Vermutlich hat die liebe Telekom entgegen meinem ausdrücklichen Wunsch diese Daten verkauft. Im telefonbuch jedenfalls habe ich mich nicht eintragen lassen. Berufliche Firmenanschrift, so wie sie jeder im Impressum seiner HP angeben muss, kein Problem, sofern kein Schindluder mit meiner Email getrieben wird, die ich per einzugebenen Zufallscode auf meiner HP gegen Computerabgriffe geschützt habe. Aber dann gibt es auch noch völlig verkehrte und alte Angaben, obwohl ich schon seit über 3 Jahren umgezogen bin. Das ganze dient einzig und allein nicht der Information, sondern diese Seitenbetreiber wollen nur viele User erhalten um dann kostenpflichtige Werbung auf ihrer Seite schalten zu können. Also nichts als Geschäftsmacherei!
Wenn ich bei google beantragen könnte, dass Einträge zum Schutz meiner Privatsphäre zukünftig gelöscht werden, würde mich freuen. Wer weiß darüber Bescheid und kann mir weiterhelfen?
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Monika Wegler geantwortet
Diese Einträge sind rechtswidrig und lassen sich am besten an der Quelle entfernen. Ein passender Brief und sie sind weg. Meine Mutter hatte auch ein entsprechendes Problem, ließ sich aber einfach beheben.
Wer diese Typen mal etwas mehr ärgern will, der lasse den Brief kostenpflichtig vom Anwalt schreiben. Das Kostenrisiko trägt man aber selbst.