Ein Ex-AfD-Politiker und ehemaliger Kandidat zum Bundestag hat beim Amtsgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragt: ich solle unter WEN WÄHLEN? die Information löschen, dass er 2013 für den Bundestag kandidiert hat. Denn seine Nennung dort wäre u.a. ein Eingriff in seine Privatsphäre.
Dass ex-Bundestags-Kandidaten mit Anwalt oder Klage drohen weil sie ihre Kandidatur im Nachhinein geheim halten wollen ist nun nichts neues. Dazu habe ich ja auch letztens schon etwas ausführliches geschrieben. In hartnäckigen Fällen empfehle ich, sie sollen sich die Gründe für die Nicht-Löschung von ihrem Anwalt erklären lassen. Aber ein Ex-AfD-Politiker, selbst „Unternehmensjurist (Syndikus)“ hat nun beim Amtsgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragt, dass ich die Seite über seine Kandidatur auf der hessischen Landesliste der AfD löschen solle. Und weil es dringend sei, gleich ohne mündliche Verhandlung.
Das Gericht sah das nicht so eilig und hat für den 21. Januar eine (natürlich öffentliche) Verhandlung einberufen und mit aktuellem Beschluss wieder abgesagt:
Donnerstag, 21.1. 2016, 13:30 UhrSitzungssaal A 045, Erdgeschoss, Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude)20355 Hamburg
(Sollte sich etwas ändern, werde ich es hier im Blog erwähnen)Der Termin ist abgesagt, Details im neuen Artikel Gericht: Nennung eines Ex-Bundestagskandidaten der AfD ist rechtmäßig!
Ich sehe keine realistische Gefahr, dass der Antrag durch kommt. Zum einen gibt es keine Eilbedürftgkeit, da dem Ex-AfD-Politiker die Webseite mindestens seit dem 7. September 2015 bekannt ist (da hat er seine erste Mail mit Bitte um Löschung geschrieben), und die Gerichte sehen üblicherweise nach vier Wochen schon keine Eilbedürftigkeit mehr. Zum anderen wäre das kaum mit Artikel 5 unseres Grundgesetzes vereinbar, die Details dazu habe ich letztens erläutert.
Zwar argumentiert der zwischenzeitlich aus der AfD ausgetretene ehemalige Kandidat, dass die „offen rassistischen, deutsch-nationalen und rechtsradikalen Tendenzen“ der AfD geeignet seien, sein „berufliches Fortkommen zu gefährden“, wenn die Information über seine Kandidatur via Google auffindbar ist. Man kann sich das auch so vorstellen: ein Politiker erzählt Unsinn, sieht das nach Kritik viel später ein und will allen verbieten zu sagen, dass er damals Unsinn erzählt hat.
Es käme auch einer Geschichtsfälschung gleich, wenn die wahre Tatsache, dass er 2013 für die AfD kandidiert hat, gelöscht würde. Eine Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben klar gestellt: Eine (relative) Person der Zeitgeschichte muss selbst dann eine Berichterstattung über ihre öffentlichen Aktivitäten dulden, wenn diese (ihr) peinlich oder unangenehm sind oder gar verletzend, schockierend oder beunruhigend wirken. Von daher sehe ich dem sehr gelassen entgegen. Auf der betreffenden Seite (hier zum Beispiel das ebenfalls nicht ausgefülte Profil von Angela Merkel) steht nicht viel – das aus Sicht des Antragstellers ehrenrührige ist dabei allerdings die Tatsache, dass er für die AfD kandidiert hat. Dies ist eine Information, die per Gesetz öffentlich ist.
Kleine Sache am Rande: der Richter hat nun in einem weiteren Schreiben mitgeteilt, dass er den Antragsteller aus „privaten Studientagen kennt“, aber da sie seit 10 Jahren keinen Kontakt hatten sehe er sich nicht als befangen an. Im gleichen Schreiben fordert er den Antragsteller auf, eine Ladungsfähige Anschrift zu nennen – der Termin konnte wohl nicht zugestellt werden. Na dann, da werden einige Sachen ja durchaus noch spannend …
Updates: Typos und Kleinigkeiten; Ergänzungen zum abgesagten Termin.
Geschosckter
Du bist doch so ein verblendeter Wichser, Alvar!
Wenn Du selbst Diejenigen abstrafst, die sich von den Rechten abwenden, erreichst Du das genaue Gegenteil: Radikalisierung.
Frag mal einen Sozialarbeiter Deines Vertrauens bzgl. Resozialisierung und was man *keinesfalls* tun sollte, um Diese zu gefährden...
Dr. Azrael Tod
Das Schöne an sowas ist halt dass es meistens funktionieren wird.
Oft genug werden Leute vor der Drohung mit rechtlichen Schritten zurückschrecken und lieber nachgeben.
Dr. Azrael Tod hat auf den Kommentar von Geschosckter geantwortet
Du verstehst schon dass es einen Unterschied gibt zwischen "ihn abstrafen" und ihn einfach weiterhin in einer historischen Liste von Kandidaten zu erfassen?
oldman
Bist Du anwaltlich beraten?
Ob er befangen ist, ob Du ihn für befangen hältst, enscheidest zunachst einmal Du.
Du kannst eine Entscheidung darüber natürlich dem Gericht überlassen.
Vorab dem Beklagten seine Entscheidung mitzuteilen kommt mir nicht ganz koscher vor.
Die beiden Studienkollegen spielen evtl. ein falsches Spiel.
Das hat in HH gerade im IT Recht eine lange Tradition.
Ich empfehle: Anwalt
Alvar Freude hat auf den Kommentar von oldman geantwortet
Ja, guter Hinweis – aber selbstverständlich bin ich anwaltlich beraten. Auch wenn es in dem Fall keine Anwaltspflicht gibt.
Geschuster
Du bist doch so ein ausgemachtes Früchtchen, Alvar!
Wenn Du selbst Diejenigen abstrafst, die heimlich rechts sein wollen, erreichst Du das genaue Gegenteil: Öffentlichkeit.
Frag mal einen Sozialarbeiter Deines Vertrauens bzgl. Radikalisierung und was man *keinesfalls* tun sollte, um Diese zu gefährden...
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Im Ernst, wenn man die Ansprache mit WIchser anfängt hört keiner mehr zu.
Wenn er sich mitlerweile von der AfD distanziert kann er das gerne als Statement abgeben oder ?
Nö, er will einfach nur nicht das eine öffentliche Info öffentlich bleibt.
Sozialpädagoge hat auf den Kommentar von Geschosckter geantwortet
Akzeptierende Jugendarbeit ist aber seit Ende der 1990er Jahre out, mit gutem Grund. Ein Sich-Abwenden setzt eine Auseinandersetzung mit den überwundenen Positionen vorraus und das erscheint fraglich, solang der Herr offensichtlich nicht zu seinen Fehlern und seiner Vergangenheit stehen mag. Wenn du schon mit deinen Soz.Päd.-Freunden argumentierst, kannst du sie gleich fragen, weshalb ein solches Verhalten nicht mehr zu den Zielen eines "Ausstiegs" bzw. sozialpädagogischen Handelns gehört (wieso braucht der Herr Anwalt und Ex-Politiker eigentlich einen Sozialarbeiter?).
Wie sollte eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den "offen rassistischen, deutsch-nationalen und rechtsradikalen Tendenzen" der AFD möglich sein, wenn die Gesellschaft nicht mehr darüber diskutieren darf, wer da zu welcher Zeit mitgemischt hat (noch dazu in der öffentlicher Funktion)? Vielleicht sollte der Herr sein Demokratieverständnis doch mal überdenken, nun wo er aus der AFD ausgetreten ist.
Schnuckiputz
Warum verlinkst du die fragliche Person/Seite hier nicht? Mich interessiert es, wer da seine Gesinnung verbergen möchte.
bettina hat auf den Kommentar von Geschuster geantwortet
Zur Weiterentwicklung auch bei Rechts-Aussteigern gehört aber die Auseinandersetzung mit ihren früheren Aktivitäten. Und anders als bei Gustav Glatze ist es bei Bundestagskandidaten usw. eben so, dass sie dann letztendlich zur Person des öffentlichen Lebens gehören - das heißt nicht, dass bis zum letzten Schamhaar alles öffentlich wird, aber aus dem Lebenslauf darf man zitieren bzw. öffentliche Ämter bzw. deren Anstreben auch thematisieren.
Sonst würde alles auf extrem geschönte Artikel usw. hinauslaufen weil man ja bloß niemanden wegen seiner Vergangenheit kritisieren darf.
Die Alternative ist übrigens kein digitales Vergessen sondern analoges Verzeihen.
Peter Bond hat auf den Kommentar von Geschosckter geantwortet
@Geschockter:
Habe ich was übersehen? Nirgends ist hier der Name des ehemaligen AFD-Mitgliedes genannt. Das ist doch ziemlich takt- und respektvoll von Almar in seiner Verantwortung dem eigentlichen Thema gegenüber.
Thema ist nicht "Person X/Y/Z", sondern können zur Wahl stehende Politiker das Recht einfordern aus ihrer bisherigen, öffentlichen politischen Arbeit ein Geheimnis zu machen - über die Pressefreiheit hinweg.
Wer wird hier wo und wie bestraft?
Carom
Eine Frage an die Historiker: Gab es Fälle, in denen Alt-Nazis gegenüber den damals aktiven Medien darauf bestanden, dass ihre Vergangenheit im sog. "Dritten Reich" bei Anstreben von Ämtern in der frisch konstituierten Bundesrepublik unter den Tisch gekehrt werden sollte?
Ich frage, weil ich offensichtliche Parallelen sehe.
Lisa
Die Frage ist falsch gestellt:
- Es geht nicht um die Unterscheidung privat / öffentlich.
- Es geht um die Unterscheidung aktuell / dauerhaft.
Der Kandidat wendet sich nicht gg. die (damalige) Veröffentlichung seiner Kandidatur,
sondern gegen die dauerhafte Zugänglichmachung.
Ein Fehler kann nicht ungeschehen gemacht, aber korrigiert werden,
wie hier tw. geschehen.
Im Übrigen unterliegen selbst Eintragungen im Bundeszentralregister der Tilgung.
Sie hat den Zweck der Resozialisierung, wobei der Gesetzgeber davon ausgeht,
dass Straftaten nach Ablauf bestimmter Fristen nach außen nicht mehr bekannt werden sollen.
Die Wirkung des Suchmaschinenergebnisses ist jedoch dauerhaft aktuell.
Es spielt insofern auch keine Rolle, falls anderen Einträge daneben stehen.
Sachlich richtig erschiene mir ein Anspruch,
dass die (Unter-) Seite nicht über Suchmaschinen zugänglich gemacht wird.
- Der Zweck der WEN-Wählen Seite ist es, bei der Wahlentscheidung gefunden zu werden.
- Der Zweck der WEN-Wählen Seite ist es nicht, bei einer Suche nach einer Person gefunden zu werden.
Anstatt sich rechtlich auseinander zu setzen, wäre eine interessengerechte Reflexion angezeigt und keine dümmliche Rechtsposition.
nicht mehr ganz so Geschockter hat auf den Kommentar von Peter Bond geantwortet
Nein, Peter Bond (11.01.16 17:14), dann eher ich: Selbst eine kurze Google-Suche konnte keine konkrete Person hochbringen (es sind zu Viele ausgetreten...).
Insofern
@Peter: Danke für den Hinweis!
@Alvar: Ich nehme das zurück, Du bist nicht so krass, wie es auf mich wirkte.
Dennoch eine abgeschwächte Version:
In der heutigen, aufgeheizten und verunsachlichten Diskussion ist der Verweis auf eine ehemalige AfD-Mitgliedschaft mMn ehrenrührig: Die AfD hat sich seit seinem Austritt extrem nach rechts bewegt (bzw. er trat deshalb aus) - er wird aber von der Mehrzahl der Menschen dennoch mit der *heutigen* AfD in Verbindung gebracht werden.
Hinkendes Beispiel: Wenn "sozial" (rot) oder "öko" (grün) als unfein gälte, wäre es für ein (deswegen) ehemaliges CDU-Mitglied heute ehrenrührig, mit Merkels CDU in Verbindung gebracht zu werden, hat Merkel doch die ehem. roten und grünen Positionen (von Mindestlohn bis Atomausstieg) komplett übernommen.
Als so ehrenrührig sehe ich das In-Verbindung-bringen eines (deswegen) ehemaligen AfD-Mitgliedes mit der heutigen AfD. Und nur die Wenigsten werden die Unterscheidung "damals-AfD" vs. "heute-AfD" machen.
nicht mehr ganz so Geschockter hat auf den Kommentar von Carom geantwortet
Das war nicht nötig,
es gab noch keine ANTIFA und die Staatsdoktrin war "unter den Teppich kehren" (waren doch massgebliche Beamte des Staatsapparates ex-Nazis).
Ein treffenderer Vergleich wäre übrigens ein NSDAP-Mitglied, dass '33 oder '34 ausgetreten ist und seine vorherige Mitgliedschaft nicht mehr erwähnt wissen möchte, um mit dem Bild der Nazis aus den Mitt-Dreissigern und später nicht in Verbindung gebracht zu werden.
Olga hat auf den Kommentar von Geschosckter geantwortet
Das soll ein Scherz sein, richtig? Frage deshalb, weil ich in meinem lynx grad gar keine Smilies erkennen kann.
Wie-VW
"Man kann sich das auch so vorstellen: ein Politiker erzählt Unsinn, sieht das nach Kritik viel später ein und will allen verbieten zu sagen, dass er damals Unsinn erzählt hat."
Äh, nein.
Er möchte kein Zitat und auch keine Zusammenfassung seiner Aussagen löschen lassen. Er möcht nicht mit die der Marke AfD assoziiert werden, mit der er sich unter Luke noch identifizieren konnte, nach den Veränderungen in der AfD und der Kontrollübernahme durch der rechtskonservativen/nationalkonservativen Flügel aber nicht.
Es wäre eher mit jemandem Vergleichbar, der sich Stolz als Entwickler von VW präsentiert hat und nach dem Auffliegen der (eventuell nicht von ihm persönlich begangenen, sondern von der Entwicklungsabteilung eines ganz anderen Modells verbockten) Betrügereien das Unternehmen verlässt und nacher nicht mehr mit selbigem assoziiert werden möchte.
In diesem Fall jemanden trotzdem mit den Missetaten von VW zu assoziieren wäre noch schlimmer, als einen tatsächlichen, ehemaligen Betrüger sein Leben lang zu stickmatisieren. Man triebe jemanden Überflüssig ins selbe Boot und tut nicht nur ihm damit unrecht, sondern schadet auch dem Rest der Gesellschaft, der durch so etwas auch nicht geholfen wird.
Außer natürlich, man fand schon immer, das VW ein Sauhaufen gewesen wäre, dem nicht über den Weg zu trauen sei. Und jeder hätte das Wissen müssen. Und wer das nicht gesehen hat, bewies nur seine Dummheit und dem ist nun nichts Verantwortungsvolles mehr zuzutrauen. Alternativ, dass er wohl keine Probleme hatte, sich mit solchen dubiosen Gestallten einzulassen...
S.
Ich fnds gut: nach dem dritten Reich konnten sich ja auch viele einfach rausreden und es war zu wenig papertrail und auch journalistische Arbeit da die den Nachweis erleichtert hätte. Ich sehe die Gefahr eines starken Rechtsrucks aktuell durchaus. Wenigstens ist diesmal gut dokumentiert wer mitgemacht hat. Sollte es zu neuen "Nürnberger Prozessen" haben wir was in der Hand.
Die AFD war schon anfangs so rechts wie jetzt, irgendwann ist halte Liste der Ausreden zu ende. So sehe ich das. Schade, dass ich erst ne Stunde später in Hamburg lande, das hatte ich gerne live gesehen.
Heinrich
Hilfe!
Die AfD war auch schon unter Lucke mindestens rechtspopulistisch. Während die NPD mit "Wir sind nicht das Sozialamt der Welt" um Wähler geworben hat, hat die AfD zeitgleich "Wir sind nicht das Weltsozialamt" auf ihre Plakate gedruckt. Es hätte einem also durchaus klar sein können, wohin die Reise mit der AfD führt.
Und anstatt nun mit einer lächerlichen Klage zu drohen, könnte der Herr auch zu seiner Vergangenheit stehen und sein Wissen dazu nutzen, um über die Machenschaften der AfD aufzuklären.
Rolf Schälike
Leider muss man damit rechnen, dass frühere Fehler, - werden diese bekannt, - sixh negativ für das weitere geschäftliche (und private) Vorwärtskommen auswirken können.
Deswegen ergehen durch Gerichte Zensururteile.
Die Juristren sollten sich lieber mit den falschen Entscheidungen und Handlungen , welche auf Basis von wahren (oder unwahren) Informationen getroffen werden, auseinandersetzen.
Entscheidungen bei Unwissen dürften nicht besser sein als Entscheidungen mit Wissen um die Fehler (Vergehen) konkreter Personen.
Ist allerdings Zukunftsmusik. Es hat noch kein Anwalt dieses Geschäftsfeld entdeckt. Zensieren ist für die Anwälte geschäftlich attraktiver und findet mehr Anhänger als Duldung und sachliche, Behandlung von Fehlern.
Brandsalbe hat auf den Kommentar von Heinrich geantwortet
Lieber Heinrich, da dürfte der Hase im Pfeffer begraben liegen und an des Pudels Kern knabbern: Der Betroffene hat sich, nachdem der allgemeinen Öffentlichkeit (im Gegensatz zu denen, die sich mit der Thematik eingehender beschäftigten) bekannt wurde, von den rechtspopulistischen Anwandlungen der AfD losgesagt. Die AfD hatte aber schon immer, auch völlig abseits jeglicher Ausländerdebatten, eine äußerst menschenverachtende Position ("Arbeit, Arbeit über alles, Niedriglohn für alle!" u.ä. - nochmals um einige Zacken schlimmer, als unsere neoliberale Koalitionsregierung), und deshalb sollte diese Information bestehen bleiben. Zumal er ja *diesen* Teil nicht als seiner Karriere schädlich bezeichnet hat. Wenn er davon auch abkehrt, dann kann er das ja immer noch öffentlich tun, und vielleicht sogar so einen Hinweis direkt neben der Information über die Kandidatur unterbringen lassen.
Treverer
das absurde ist doch, dass der gleiche mensch in seiner politischen zeit bei der AfD von eigenverantwortung palavert haben wird. und heute noch ebenso denkt und spricht. woher ich das weiß? aufgrund meiner eigenverantwortlichen unterstellung ;-)
fr.osch hat auf den Kommentar von Lisa geantwortet
Dass das keine aktuelle Kandidatur ist, ergibt sich ja aus dem Datum der Wahl, das steht ja mit dran: "Archiv 2013: Alle Kandidaten der Bundestagswahl 2013".
Im Übrigen gehört es zur politischen Geschichte dieses Landes und natürlich den amtlichen Ergebnissen von Wahlen, wer wann wie angetreten ist und wie viele Stimmen der gekriegt hat - incl. Parteizugehörigkeit. Es wäre kaum hinnehmbar, wenn die Kandidatenlisten und Wahlergebnisse aller Wahlen nach ein paar Jahren gelöscht würden. Im Gegenteil: das wäre absurd. Es würde die Demokratie gefährden, denn Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil derselben.
Schließlich ist es auch für zukünftige politische Betätigungen relevant, ob und in welcher Partei jemand bereits Erfahrungen gesammelt hat - wenn jemand bei den Linken eintreten will, der vorher mal bei der AfD oder NPD war, wird das sicherlich kritisch hinterfragt, und das ist auch richtig so. Und auch Wähler sollen wissen dürfen, für welche Parteien und Wahlen jemand schon angetreten ist.
Schließlich: Auch Politiker anderer Parteien müssen natürlich gewisse Nachteile in Kauf nehmen für ihre politische Orientierung. Man ist eben nicht immer kompatibel mit möglichen zukünftigen Arbeitgebern. Oder auch einfach nicht interessant für eine Einladung zum luxuriösen Essen durch einen Lobbyisten. Das ist aber nichts Neues.
Bernd
Ja sonst gehts noch! AF schaft ein öffentliches Gut, indem er kompakt Infos zu einer Wahl bereitstellt. So er sich damit für immer eine Plficht einhandeln das ganze Ding nochmal anzupacken nur damit so ein Verwirrter nicht so kacke beim Googlen dasteht? Gleichzeitig darf man dann so ganz nebenbei genau das kaputt machen wofür man vermutlich so eine Seite baut: um darzustellen welche politischen Akteure welche Meinung hatten.
Oder, mal ganz innovativ gedacht der Verwirrte kümmert sich selbst darum sein Wirken bei den Verwirrten zu bewerten. Unter Erwachsenen Menschen ist es doch kein Thema wenn man sagt: die Afd von damals fand ich unterstützenswert wegen A, B, C, dann kam aber X und deswegen bin ich ausgetreten. Hätte er ja auch machen müssen, wenn er MdB geworden wäre.
Lisa
Zusammengefasst noch mal die entscheidenen Punkte der Argumentation:
(vgl. https://blog.wen-waehlen.de/2015/12/datenschutz-personlichkeitsrechte.html)
1. Wesentliches Kennzeichen demokratischer Wahlen ist
(a) die Öffentlichkeit und
(b) die Transparenz.
2. Wer für ein öffentliches Amt kandidiert, ist
(a) eine relative Person der Zeitgeschichte und
(b) muss eine Berichterstattung über diese Kandidatur dulden.
3. Alles andere würde einer Geschichtsfälschung gleich kommen.
4. Manche Kandidaten möchten nach der Wahl nicht mehr aufgeführt werden.
5. Ich habe dieses Ansinnen immer abgelehnt und werde dies auch in Zukunft tun.
Es ergibt sich aus der Zusammenstellung, dass der Konflikt unter 4./5. entsteht.
1 + 2 sind nicht einschlägig - die Wahl ist vorbei, der Zweck der Wahlberichterstattung hat sich erledigt, die Nennung in der Kandidatenliste spielt - außer für (wahl-) historische Zwecke - heute keine Rolle mehr:
3. ist hirnrissig - nichts wird gefälscht, der Hinweis "Kandidat möchte nicht mehr aufgeführt werden", würde genügen, zumal z.B. die Initialen verbleiben könnten.
Damit wäre die Sache schon im September entschieden gewesen.
Und weder 'das berufliche Fortkommen' noch das 'Wahl-Portal' würden sich weiter miteinander befassen müssen.
Aber, der Herr muss ja den Historiker und den Juristen geben.
Fragezeichen hat auf den Kommentar von Lisa geantwortet
Im Text oben steht, dass der AfDler hätte die Löschung der Seite beantragt. Eine Pseudonymisierung würde da nicht ausreichen.
Aber als Expertin kannst Du uns doch sicherlich erklären, aufgrund welcher Rechtsgrundlage Du eine erzwungene Löschung unterstützt?
Rolf Schälike
Im Hamburger Abendblatt (06.05.2013) - bit.ly/1Oenryk - finde ich den Namen Sigurt Greinert.
Der Hamburger Politiker tritt mit sofortiger Wirkung aus der gerade erst vor zwei Monaten in Hamburg gegründeten Anti-Euro-Partei aus. Greinert war auch Kandidat für die Bundestagswahl im Herbst. Von seinem Listenplatz 5 zieht er sich ebenfalls zurück.
Na ja, wird ja nicht der einzige gewesen sein.
Lisa hat auf den Kommentar von Fragezeichen geantwortet
Die Rechtsfrage, die sich hier stellen würde, ist, inwieweit hier ein Anspruch
auf Entfernung eines personenbezogenen Suchergebnisses gegeben wäre.
Vgl. z.B.: http://www.anwalt.de/rechtstipps/praktischer-nutzen-der-entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofes-eugh-zum-recht-auf-vergessen_059857.html
Ich bin für die interessengerechte Lösung dieses Konflikts.
Die entscheidende Frage ist tatsächlich keine Rechtsfrage, sondern ob es einen vernünftigen Grund gibt, dem Ansinnen eines ehemaligen Politikaspiranten nicht zu entsprechen.
Der Zweck der Seite hat sich erledigt und würde dadurch, dass in dieser Frage eine einvernehmliche Lösung ohne den Rechtsstaats gefunden wird, auch nicht tangiert.
Dafür müsste man auch die Seite n i c h t wieder "kaputt" machen.
Wem wäre es ausgefallen, wen würde es wirklich stören?
Ein wenig Kooperationsbereitschaft schadete der RechtsinhaberIn insofern nicht wirklich.
fr.osch hat auf den Kommentar von Lisa geantwortet
Nun, nehmen wir mal an, der Herr wäre gewählt worden und die schlimme Veränderung der Partei hätte sich erst nach Ablauf der Wahlperiode ergeben. Immerhin ist er ja mit dem Ziel angetreten, gewählt zu werden. Was hätte er denn dann alles löschen lassen wollen? Seine Debattenbeiträge? Sein Abstimmungsverhalten im Parlament? Seine Reden? Seine Präsenz in den Medien? Seine Diäten? Seine Versorgungsansprüche?
Auf manche Dinge im Leben hat man eben keinen Einfluss. Aber er kann ja jederzeit und jedem, der fragt, erklären, dass er schon vor der Verschlimmerung ausgeschieden ist. Das steht ihm frei. Er darf sogar aktiv für andere Ideen und Parteien (so diese das zulassen) werben und somit sein Image aufpolieren.
Und nach wie vor haben die Menschen dieses Landes einen Anspruch darauf, die politische Karriere eines Menschen, der sich zur Wahl stellt, nachvollziehen zu können. Wie will man nach einer Löschung von derart wichtigen Daten verhindern, dass jemand, der bereits für die NPD kandidiert hat, auch mal für die, sagen wir, CDU kandidiert? Oder das zumindest soweit transparent machen, dass die Wähler frei entscheiden können und nicht durch Löschungen belogen und betrogen werden? Da kann sich ja ein ursprünglich mal bekennender Nazi unter Vorspiegelung falscher Tatsachen überall einschleichen... ohne seinen Gesinnungswandel kritisch hinterfragen lassen zu müssen.
Es ist tatsächlich eine Geschichtsfälschung, wenn jemand sich nach einer Wahl komplett verstecken kann, weil dann nämlich die politische Laufbahn des einzelnen nicht mehr bachvollziehbar wäre. Ein NPDler, der mal erfolgreich bei den Grünen landet... niemand würde das merken können und dürfen. Der Mensch muss zu seinen Entscheidungen stehen. Das gilt gerade im politischen Rahmen. Das sind ja keine Kleinkinder. Das sind erwachsene Menschen.
Diese Demokratie ist keinen Pfifferling mehr wert, wenn die Kandidaten sich hinterher unsichtbar machen können. Dann ist Beliebigkeit und Betrug Tür und Tor geöffnet. Ich jedenfalls werde niemanden mehr wählen, dessen politische Vergangenheit nicht vollständig transparent ist. Sobald auch nur der Verdacht besteht, dass ein Kandidat mal irgendwann für eine ganz andere mir nicht genehme Partei angetreten ist (und der wäre nie auszuschließen bei umfassenden Löschungen), ist der Kandidat für mich gestorben. Eine bessere Methode zur Zerrüttung unserer Demokratie ist kaum denkbar. Wen kann man denn dann noch guten Gewissens wählen? Wenn man bei niemandem mehr wissen darf, für welche Parteien der früher mal zur Wahl angetreten ist?
lab
Tja, immerhin hat er vermutlich bessere Chancen, alle eventuellen Suchergebnisse auf solche Erwähnungen mit Hilfe des "Rechts auf Vergessen" aus dem Google-Index tilgen zu lassen...
Rolf Schälike hat auf den Kommentar von Lisa geantwortet
@LIsa "Ich bin für die interessengerechte Lösung dieses Konflikts."
Es stellt sich die Frage, wer entscheidet, wessen Interessen überwiegen.
Die Entscheider (Anwälte, Richter) haben eigene Interessen. Außerdem wird nirgends so viel gelogen wie bei Gericht. Gerichte entscheiden - neben den eigenen Interessen - nach sehr formalen juristischen Tatsachen. Es obsiegt die juristische (formale) Wahrheit, nicht die materielle (tatsächliche) Wahrheit.
Nebenbeibemerkt: Es geht um das Recht aufs Vergessenwerden. Das Recht, dass andere etwas vergessen.
Das Recht auf Vergessen, ist das eigene Recht, etwas zu vergessen. Dieses Recht beteht und bestand schon immer.
Rolf Schälike hat auf den Kommentar von lab geantwortet
Landesverband NRW wählt Landesliste für die Bundestagswahl 2013 http://bit.ly/1ULd1YK
"Der Landesverband Nordrhein–Westfalen der Alternative für Deutschland (AfD) hat in Schmallenberg die Kandidaten für die Landesliste für die Wahlen zum Deutschen Bundestag im September gewählt. Prof. Alexander Dilger (44), Sprecher der Alternative für Deutschland NRW, wird als Spitzenkandidat die Landesliste anführen.
Als weitere Kandidaten für die ersten fünf Plätze der Landesliste wählte der Landesparteitag Dr. Michael Balke aus Dortmund– Brechten, Jörg Burger aus Sankt Augustin bei Bonn, Dr. Ulrich Wlecke aus Düsseldorf und Hendrik Rottmann aus Köln. Zu dem 2. Parteitag des Landesverbandes NRW der Alternative für Deutschland kamen gut 250 Mitglieder."
Nicht alle Kandidaten sind immer noch Mitglieder der AfD.
Die Kandidaten mögen das vergessen haben. Es gibt und gab es immer, das Recht aufs Vegessen eigener unangenhmer Taten (Handlungen, Gedanken).
Neu ist das Recht aufs Vergessenwerden. Andere sollen es vergessen. Nur die Eliten dürfen es über nicht öffentlch zugängliche Datenbanken, Bibliotheken, etc. es wissen. Das Herrschaftswissen erweitert sich rasend.
beam me up
Der Herr XY hatt sich in einer demokratischen (rechten) Partei angaschiert, ob das dem Herr Autor und dessen Leser nun passt.
Und offensichtlich hat sich der gleiche Herr XY, aus freiem Stücken, 2013 für eine öffentliches Amt kandidiert. Unterlassungerklärung, was für ein frechheit, grenzdebil triffts wohl besser.
Bera von Sodom hat auf den Kommentar von Lisa geantwortet
Hallo Lisa, damit unterstelltst Du dem ehem. AfD-Politiker eine Art Unzurechnungsfähigkeit. Er war also damals bei seiner Kanditaur nicht im vollem Besitz seiner geistigen Kräfte und wusste damals nicht dass die Wahllisten öffentlich sind? Nun, den Schritt hat er doch selbst gemacht oder wurde er zur öffentlichen Kanditatur gezwungen?
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Lisa geantwortet
Da es hier um die Wahrnehmung eines Grundrechts – Meinungs- und Pressefreiheit aus Artikel 5 GG – geht, ist doch erst mal die Frage: gibt es einen vernünftigen und übergeordneten Grund, dem Ansinnen zu entsprechen?
Das Ansinnen ist übrigens nicht den Namen zu kürzen, sondern die Seite komplett zu löschen. Mein Angebot, einen Link zu (s)einer Webseite mit einer Erklärung, warum er denn aus der AfD ausgetreten ist aufzunehmen hat er nicht wahrgenommen.
Nein, der Zweck der Seite hat sich nicht erledigt.
Politische Meinungsbildung findet in einer Demokratie in der Öffentlichkeit statt. Dazu gehört auch die Bekanntmachung, wer antritt und angetreten ist. Das ist ein wesentlicher demokratischer Prozess.
Lisa hat auf den Kommentar von Rolf Schälike geantwortet
Wenn zwei sich streiten können, können sie sich unter Umständen auch miteinander vertragen.
Die erste Frage, die sich in dieser Diskussion stellt, ist, ob Alvar bereit ist,
die Bitte des ehem. Kandidaten zu erfüllen.
Zwingen wird ihn der Richter, so wie ich es sehe, kaum.
Die Kandidatur ist eine Tatsache, die Frage der Meinungsfreiheit stellt sich gar nicht.
Warum sollte es Alvar verboten werden, seinen virtuellen Vorgarten mit politischen Kandidatenlisten zu tapezieren - jedem Haus-/Domaineigentümer sein Privatvergnügen.
Die zweite und unabhängige Frage, die des "Vergessenwerdens" in der öffentlichen Sphäre, betrifft das Aufscheinen in den Suchergebnissen und einen Anspruch gegen einen Suchmaschinenbetreiber.
Ohne Suchmaschine würde der ehem. Kandidat sich gar nicht die Mühe machen, sich mit der Thematik zu befassen - also liegt hier auch die Quelle seines Problems.
Und nein @Bera von Sodom, es ist überhaupt keine Unterstellung notwendig. Es geht auch nicht um die Frage, ob die Kandidatur ein Fehlentscheidung oder ein "Lernerlebnis" war.
Es liegt ein relevanter Unterschied in der Erwägung, solange ein politisches (genauso wie ein gewerkschaftliches, religiöses oder sexuelles Bekenntnis) dazu geeignet ist, das berufliche Fortkommen allein dadurch zu verunmöglichen, dass eine entsprechende private Gesinnung öffentlich bekannt gemacht wird.
Soll man mit Nazis reden, mit ehem. AFD-Mitgliedern Geschäfte machen, sich mit Gewerkschaftern einen Betrieb teilen, Moslems in die Gesellschaft integrieren oder Transen akzeptieren, diese Frage entscheidet sich an der Stelle, wo auf ein Vorurteil verzichtet und der konkreten Persönlichkeit offen und selbstsicher begegnet wird.
Wenn nicht der Staat den Anfang macht, wird eine pluralistische Gesellschaft nicht entstehen.
Allerdings ist das auch der Moment zu sehen und zu erkennen, dass eine solche vielleicht auch gar nicht gewollt ist, schwarze Schafe gehören nun mal nicht zur "Familie".
Lisa hat auf den Kommentar von Alvar Freude geantwortet
Im Vorstellungsgespräch gibt es aus gutem Grund das Recht zur Lüge:
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Lüge
Dein Angebot ist insofern nicht interessengerecht.
Im Übrigen trägt Deine Argumentation auch nicht.
Die politische Willensbildung findet im Hinblick auf die Zukunft statt,
so ist Deine Seite angelegt.
Rolf Schälike hat auf den Kommentar von Lisa geantwortet
Es geht immer darum, wie wird reagiert, wie soill man reagieren, wenn der andere unvernünftig handelt.
Bei uns entscheiden die Gericfhte interessenbetont. Die Anwälte gießen bei Konflikten Öl in Feuer aus ihren ureigensten geschäftlichen Interessen.
Darin sehe ich große Gefahren für das Funtkionieren einer pluralistischen Gesellschaft.
Alvar Freude
Wichtiger Hinweis:
Nachdem mein Anwalt Michael H. Heng eine ausführliche Erwiderung geschrieben hat, hat das Gericht den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und den Termin abgesagt. Ich blogge dazu noch was, zumal der Richter das erfreulicherweise ungewöhnlich ausführlich begründet hat.
Alvar Freude hat auf den Kommentar von Alvar Freude geantwortet
Nebenan ist nun die Entscheidung des Gerichts im Volltext sowie eine Zusammenfassung von mir nachzulesen: https://blog.alvar-freude.de/2016/01/nennung-ex-afd-rechtmaessig.html
Rolf Schälike
Nun wissen wir es. Antragsteller ist J███████ B████.
http://bit.ly/1KpC3r1
B████, J███████, Rechtsanwalt
geb. 19██ in R████████
60███ Frankfurt am Mai
http://bit.ly/1RynCbN
Anmerkung von Alvar Freude: dieser Kommentar wurde am 3.5. 2016 nachträglich von mir bearbeitet und der Name des Antragstellers auf seine Bitte hin entfernt.