2 Millionen IP-Adressen an Abmahner, ganz ohne Vorratsdatenspeicherung

Seit März 2008 dürfen die Daten der Vorratsdatenspeicherung nur für die Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten verwendet werden – so hat es das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Im Jahr 2009 hat allein die Deutsche Telekom 2.095.304 IP-Adressen an die Abmahnindustrie herausgegeben. Ganz ohne Vorratsdatenspeicherung, denn diese daten durfte sie ja dafür nicht verwenden.

Auch nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung komplett gekippt hatte, gingen die Massenabmahnungen der Abmahnindustrie weiter.

Die Abmahner, die so gegen Urheberrechtsverletzungen, Filesharing usw. vorgehen wollen, brauchen also nicht die Vorratsdatenspeicherung. Sie kommen auch so an die zur Abmahnung nötigen Daten.